Hallo, ich zahle meiner Tochter die Miete und etwas an Lebenshaltungskosten an ihrem Studienort in Deutschland. Sie bekommt kein Bafög und auch keine Studienbeihilfe aus Luxemburg. Kann ich diese Miete usw irgendwie in Luxemburg bei meiner Einkommensteuererklärung geltendmachen? In welcher Höhe, und wo wird das ggf. eingetragen, bitte? Ich bin Deutscher, wohne in Deutschland und arbeite Vollzeit in Luxemburg. Gruß, Largo
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
@info: Bist du sicher? Kann dies mit einer Unterhaltspflicht bei Scheidung verglichen werden?
Ich gehe davon aus, dass LARGO1 für die Tochter die Wohnung angemietet hat, sprich MIETER ist, diese aber an die Tochter quasi untervermietet (Ist nicht ungewöhnlich, weil aus Vermietersicht of "sicherer" als irgendwelche Bürgschaften). Diese Miete möchte Sie mit allen Nebenkosten in irgendeiner Form geltend machen. Die Tochter wird sichlich das deutsche Kindergeld bekommen.
Ich weiß nicht, was hier angesetzt werden könnte?
Anders sieht es vielleicht aus, wenn die Tochter SELBST die Wohnung angemietet hat und darin wohnt?
Wichtig ist dabei nur das Melderecht und der Unterhaltsanspruch, immer daran denken, das Kind darf ausziehen und die Eltern bleiben bis maximal zum 28 Lebensjahr der Unterhaltspflicht unterlegen.
Hi info, Danke für deine Infos. Im Feld 1516 (Abschlag ...außergew. Belastungen für Kinder etc) wenn Kinder NICHT zum Haushalt gehören):
Sehe ich richtig?: Das Kind muss an einem anderen Wohnort" gemeldet sein. Dann können diese Kosten (bis zu welcher Höhe?) angesetzt werden - gibt es hier Richtlinien/Anhaltspunkte? Nachteil: Das Kind kann nicht mehr die Freibeträge bei Versicherungen, BSV etc erhöhen (672 EUR pro), weil es nicht mehr zum Haushalt der Eltern gehört (durch andere Meldebescheinigung?)
Kann sich aber durchaus rechnen?
Exakt aus diesem Grund habe ich auf den Kindesunterhalt für Studenten hingewiesen, das ist der Betrag den du eigentlich dem Kind zu überweisen hast und dann muss es allein klar kommen, allerdings müssen ja hier zwei Elternteile Unterhalt leisten. Es sind also 335 jeweils für Mann und Frau.