Guten Tag zusammen,
anbei eine kurze Frage aktuell befinde ich mich in der Weiterbildung zum Meister, noch angestellt in Deutschland, denke allerdings über einen Wechsel nach Luxemburg nach. Hier ergibt sich mir die Frage nach einer gesetzlichen Regelungen zur Bezahlung? Es
gibt ja den qualifizierten Mindestlohn, gibt es auch noch eine gesetzliche Regelung ob es als Meister noch mehr gibt oder ist das frei zu verhandeln?
Danke Gruß