Im Januar und Februar war ich jeweils zwei Tage auf Dienstreise in Belgien. Der in Deutschland zu versteuernde Betrag wurde korrekt auf dem Gehaltszettel ausgewiesen. Jedoch wurden im Januar 8 und im Februar 30 Euro mehr Lohnsteuer einbehalten, als sich nach Überprüfung mit dem Rechner auf www.bdo.lu ergibt. Dadurch habe ich im Februar sogar mehr Lohnsteuer abführen müssen, als in einem Monat, in dem das komplette Gehalt in Luxemburg zu versteuern ist.
Der Steuerberater der Firma, der die Gehaltsnachweise erstellt hat, meinte, dass der Lohnsteuerabzug deswegen höher ist, weil aufgrund der teilweisen Versteuerung in Deutschland ein höherer Steuersatz zu wählen sei. Ist das korrekt?
Danke im Voraus!
Erik