logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Mehr Lohnsteuerabzug in Luxemburg wegen Versteuerung in Deutschland - ist das korrekt?  

Profilbild von
luxinspe
93 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Im Januar und Februar war ich jeweils zwei Tage auf Dienstreise in Belgien. Der in Deutschland zu versteuernde Betrag wurde korrekt auf dem Gehaltszettel ausgewiesen. Jedoch wurden im Januar 8 und im Februar 30 Euro mehr Lohnsteuer einbehalten, als sich nach Überprüfung mit dem Rechner auf www.bdo.lu ergibt. Dadurch habe ich im Februar sogar mehr Lohnsteuer abführen müssen, als in einem Monat, in dem das komplette Gehalt in Luxemburg zu versteuern ist.

Der Steuerberater der Firma, der die Gehaltsnachweise erstellt hat, meinte, dass der Lohnsteuerabzug deswegen höher ist, weil aufgrund der teilweisen Versteuerung in Deutschland ein höherer Steuersatz zu wählen sei. Ist das korrekt?

Danke im Voraus!

Erik


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Krisensteuer!


Profilbild von
luxinspe
93 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Die Krisensteuer wird ja extra aufgelistet und ist korrekt. Außerdem geht es nur um den Vergleich der Gehaltsnachweise Januar-März, für die ja alle Krisensteuer erhoben wurde.


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Hat die Firma denn deine Steuern direkt nach D überwiesen? Das ist für mich die einzige Erklärung (und würde trotzdem keinen Sinn machen, sollte es zur 4-Tage-Regelung kommen...)


Profilbild von
luxinspe
93 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Es handelt sich nach Auskunft des Steuerberaters nur um die Luxemburger Lohnsteuer. Das mit dem erhöhten Steuersatz kann ich mir auch nicht vorstellen, da sonst hier schon etwas darüber zu lesen gewesen wäre.


Profilbild von
Bluepath
685 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

habe die gleiche Beobachtung gemacht, Betrag stimmt nicht mit dem Grenzgaenger-Rechner. Seltsam. Ich werde auch bei unserer Gehaltsabrechnungsabteilung nachfragen.


Profilbild von
michichel81
2 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Das mit dem Steuersatz stimmt. Dein in Deutschland versteuertes Einkommen wird zur Ermittlung des auf Dein Einkommen anzuwendenden Durchschnitts-Steuersatzes hinzugerechnet (Welteinkommen), jedoch nicht besteuert.


Profilbild von
luxinspe
93 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@michichel81: Bitte nicht mit der Steuererklärung verwechseln! Dort wird das nämlich so gehandhabt. Jedoch geht es mir hier um den jeden Monat vom Brutto-Einkommen einbehaltenen Lohnsteuerbetrag.


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

@michichel81: wenn das so wäre, müsste ja der D-Teil vom L-Einkommen wieder abgezogen werden (da nun in D versteuert), so dass höchstens der gleiche Steuersatz wie früher herauskommt. Wird dieser Satz auf das geringere L-Einkommen angewandt, muss die Steuerbelastung geringer sein.


Profilbild von
Trolli
Wasserliesch | Detschland | 2 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Bei uns in der Firma geht das Gerücht herum, dass es einen (höheren) Tagessteuersatz und einen (niedrigeren) Monatssteuersatz für die luxemburgische Lohnsteuer gibt. Wenn jemand auch nur einen einzigen Tag im lux. Ausland verbringt, dann soll der Tagessteuersatz für die restlichen Tage in Lux angewandt werden, was dann im Endeffekt - relativ gesehen - zu einem höheren Steuerabzug führt. Folglich wäre es interessant, alle im lux. Ausland verbrachten Tage zu "sammeln" und alle zusammen erst im November/Dezember anzugeben, damit der Rest des Jahres ganz normal abgerechnet wird. Falls das aber nicht gemacht wird, kommt zu oben beschriebener Ungerechtigkeit für jeden Monat, in dem einzelne "Auslandtage" angegeben wurden. Ob das Ganze bei der Einkommenssteuererklärung wieder gerade gebogen wird, weiß ich nicht. Ich bin aber auch nur zahlender Steuerflachmann und kein Experte. Weiß da jemand mehr drüber?


Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Diese vorgehensweise ist korrekt so. Wenn die ausländischen Tage im Monat selber abgerechnet werden muss die Tagestabelle angewendet werden. Wenn es sich jeweils immer nur um 1 oder 2 Tage im Monat handelt, sollte man dies am Ende des Jahres, sprich im Dezember, abrechnen und nicht jeden einzelnen Monat. Wenn man vorhat eine längere Zeit im Ausland zu arbeiten, sagen wir mal 14 Tage am Stück, ist es sinnvoller dies jeden Monat abzurechnen. Auch der Aufwand ist viel zu hoch wenn ich jeden Monat eine separate Aufstellung machen muss, wieviel Tage war ich hier, wieviele dort. Einmal im Jahr sollte schon reichen.