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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Mann arbeitet in Lux. Frau beginnt in De zu arbeiten  

Profilbild von member_10_year
Marcimark
11 Messages

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4 Jahren  ago  

Guten Morgen liebe Community.

Ich habe eine Frage bezüglich Wiedereingliederung meiner Frau in die Arbeitswelt. Wir sind wohnhaft in Deutschland und haben zwei Kinder. Ich arbeite in Luxemburg und verdiene mein Geld auch ausschließlich dort. Meine Frau hatte immer in Minijobs gearbeitet. Sie beginnt nun wieder Anfang 2021 einen Teilzeitjob mit einem steuerpflichtigen Einkommen von ca.15000 brutto im Jahr.

Ich habe einen Artikel im Internet gefunden bezüglich der Steuerklasse indem empfohlen wurde dass die in Deutschland arbeitende Frau Klasse 4 wählen sollte. Ist das richtig?

Noch eine Frage bezüglich der Krankenkasse. Sie ist ja über mich in Luxemburg krankenversichert. Soweit ich weiß muss Sie sich jetzt in Deutschland versichern. Muss Sie sich eine Krankenkasse aussuchen und sich darum kümmern, oder ist wird das von dem zukünftigen Arbeitgeber geregelt?

Ich weiß dieser Fragen sind für manche etwas lapidar, jedoch hoffe ich auf eine Antwort.

Ich wünsche euch schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2021.

Gruß


Profilbild von
Wechslerin
89 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Marcimark!

 

Eine Krankenkasse kann Deine Frau sich aussuchen und ein Anruf dort genügt dann und die kümmern sich um alles weitere, ebenso genügt dann die Angabe der gewählten Kasse bei dem Arbeitgeber in Deutschland. Sicher wart ihr doch bisher als Grenzgänger auch in Deutschland versichert, möchte Deine Frau nicht dort bleiben?

Falls nicht bereits wegen dem 450€ Job geschehen, das Kindergeld dann in Deutschland beitragen und der Zukunftskasse in Luxemburg dann Bescheid geben. Die bezahlen dann den Differenzbetrag zu Deutschland.


Profilbild von member_10_year
Marcimark
11 Messages

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4 Jahren  ago  

Vielen vielen lieben Dank für deine Antwort.

Wäre das mit der Steuerklasse 4 okay?

Gruß


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LuxusFux
354 Messages

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4 Jahren  ago  

Die Steuerklasse ist grundsätzlich wurscht, da die nur die Vorauszahlungen unterjährig beeinflusst. Relevant für euch wäre die Einzelveranlagung in D, damit dein Gehalt nicht zu einer höheren Steuerlast bei ihr führt.