Hallo, Ich bin ein Niederländer aber wohne zeit 2006 in Deutschland. Deswege gibt es vielleicht schreibfehler.
Ich habe folgene frage: Ich (mann) arbeite in Luxemburg und mein frau auch. Wir wohnen in Duitschland ( grezregion) Wir erstellen jedes jahr ein steuererklärung in Luxemburg und bekommen auch kindergeld aus Luxenmburg. In Deutschland erstellen wir kein steuererklärung.
Jetzt zieht mein arbeitgeber um nach der Schweiz. D.h. um beim mein jetzige arbeitgeber zu bleiben muss ich in Luxemburg mein vertrag kundigen und in der Schweiz wieder bewerben damit ich ein Schweizerische Vertrag bekomme.
Auch der Schweiz hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und dadurch zahle ich nur in der Schweiz steuern. Ich brauche also kein steuererklärung in Deutschland ab zu geben.
Aber wie geht es jetzt mit das kindergeld?. Muss ich in der Schweiz kindergeld beantragen? Wenn ja, wird dann das differenz aus luxemburg bezahl über mein Frau. (kindergeld liegt in der Schweiz auf €150,- also Luxemburg ist höher). Bekomme ich noch immer die ''Boni enfant'' aus Luxemburg.
In der Schweiz muss ich mich selber kranken versicheren. Oder privat in Deutschland aber das wird ja sehr teuer. In der Schweiz zahlt man beitrage pro versicherte und nicht wie jetzt, in ein familien versicherung über DAK Deutschland welche mit Luxemburg abrechnet. Kann ich mein zwei kinder weitehin auf mein frau über luxemburg kranken versichert lassen und nur ich über der Schweiz?
Ich hoffe jemand kennt sich aus mit diesem constellation.
Danke im voraus.
Grüss, Ed