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Forum / Steuern und Finanzen

Mann arbeitet in der Schweiz, Frau in Luxenburg, wohnen in Deutschland  

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ed3316
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11 Jahren  ago  

Hallo, Ich bin ein Niederländer aber wohne zeit 2006 in Deutschland. Deswege gibt es vielleicht schreibfehler.

Ich habe folgene frage: Ich (mann) arbeite in Luxemburg und mein frau auch. Wir wohnen in Duitschland ( grezregion) Wir erstellen jedes jahr ein steuererklärung in Luxemburg und bekommen auch kindergeld aus Luxenmburg. In Deutschland erstellen wir kein steuererklärung.

Jetzt zieht mein arbeitgeber um nach der Schweiz. D.h. um beim mein jetzige arbeitgeber zu bleiben muss ich in Luxemburg mein vertrag kundigen und in der Schweiz wieder bewerben damit ich ein Schweizerische Vertrag bekomme.

Auch der Schweiz hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und dadurch zahle ich nur in der Schweiz steuern. Ich brauche also kein steuererklärung in Deutschland ab zu geben.

Aber wie geht es jetzt mit das kindergeld?. Muss ich in der Schweiz kindergeld beantragen? Wenn ja, wird dann das differenz aus luxemburg bezahl über mein Frau. (kindergeld liegt in der Schweiz auf €150,- also Luxemburg ist höher). Bekomme ich noch immer die ''Boni enfant'' aus Luxemburg.

In der Schweiz muss ich mich selber kranken versicheren. Oder privat in Deutschland aber das wird ja sehr teuer. In der Schweiz zahlt man beitrage pro versicherte und nicht wie jetzt, in ein familien versicherung über DAK Deutschland welche mit Luxemburg abrechnet. Kann ich mein zwei kinder weitehin auf mein frau über luxemburg kranken versichert lassen und nur ich über der Schweiz?

Ich hoffe jemand kennt sich aus mit diesem constellation.

Danke im voraus.

Grüss, Ed


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11 Jahren  ago  

Hallo Ed,

Zuerst ein Hinweis auf ein Missverständnis von dir. Leider müsst ihr in Deutschland eine Steuererklärung machen, auch wenn dabei lediglich bestätigt wird das ihr keine Steuern zu zahlen habt. Die Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung kann leider nur das deutsche Finanzamt erteilen und das erfolgt immer in Schriftform.

Vom Versicherungsrecht kannst du deine Frau und die Kinder in Luxemburg anmelden. Für dich selbst musst du eine neue KV abschliessen.

Bitte darauf achten das es im DBA mit der Schweiz eine Einschränkung zum Wohnort gibt, der darf nicht weiter als XY km von der Grenze weg sein. Ansonsten gelten andere Regeln.


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ed3316
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11 Jahren  ago  

Hallo,

Danke für ihr antwort. Ich bin und bleibe befreit vom steuererklärung in Duitschland weil es handeld um artikel 15 abs. 3 DBA zwischen Duitschland und der Schweiz (schiffahrtpersonal). Ein Befreiung hätte bis jetzt auch weil es im Luxemburgische DBA ein gleiche absatz gibt.

Aber okay... sollte es so sein das die steurbehörde in Deutschland trotzdem ein steuererklärung haben wollen wird damit bestätigd dass es kein steuern zu zahlen gibt.

Hast du vielleich auch ahnung wie es mit kindergeld aussieht?

Danke, Ed


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11 Jahren  ago  

Hi Ed,

nur ganz kurz, du bleibst von dem bezahlen von Steuern befreit bist jedoch wegen deinem Wohnort in Deutschland zur Abgabe verpflichtet. Das liegt eigentlich nur daran das aus der Erklärung resultiert das du zB keine Zins/Kapital oder Mieteinkünfte hast die ja steuerpflichtig wären.

Das FA stellt dann einfach fest = Familie hat bereits alles versteuert und richtig gemacht, Fall geschlossen.

Zum Kindergeld, es bleibt dank deiner Frau beim heutigen Abrechnungsmodus.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Öhm, vielleicht off topic, aber das mit der Steuererklärung scheint so ein bisschen nach Gutsherrenart abzulaufen. Ich arbeite seit Mitte der 90er in Luxemburg mit Wohnsitz in Deutschland und habe seitdem eine einzige Steuererklärung in Deutschland gemacht - nämlich für das erste Jahr in Luxemburg. Auf dieser habe ich auf Anraten der Mitarbeiterin beim Finanzamt mit großen Lettern vermerkt, dass ich "keine Einkünfte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland" habe (keine Zahlen, keine weiteren Informationen, nur noch Personalien, Datum und Unterschrift), und seitdem habe ich vom Finanzamt Ruhe. Niemand hat mich von denen jemals wieder behelligt. :bigsmile:


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ed3316
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11 Jahren  ago  

Hallo, 3 Jahre zurrück würde ich durch das Deutsche steueramt aufgefordert ein steuererklärung einzureichen. Auf grund das absatz welche im Deutsch - Luxemburg DBA steht ( wenn der betreiber vom schiff sitz in Luxemburg hat sieht das deutsche Steueramt das schiff als Luxemburgische boden. Damit bin ich kein grenzgänger und wird mein gehalt nür in Lux versteuert) und das ich ein steurerklärung in Luxemburg einreiche... würde ich befreit von einreichen einer Deutsche Steuererklärung. Bis auf weiteres hab ich die steuerbehörde nicht mehr gehört.


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ed3316
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11 Jahren  ago  

Hallo info.

Danke für ihr Antwort.

Wenn ich es richtig verstehe.... weil mein Frau in Luxemburg arbeitet wird das kindergeld über Sie laufen.

Gibt es nicht soetwas von... wer das hochste gehalt hast muss kindergeld beantragen.

Mein gehalt liegt wesentlich höher wie mein Frau.


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11 Jahren  ago  

@McGarlic, hallo Ed,

Das ist nicht Gutsherrenart, aber wenn Ihr die Schreiben von damals noch habt dann müßt ihr mal aufs Kleingedruckte schauen.

Da steht dann sinngemäß: Der Steuerschuldner bleibt von der Abgabe der Steuererklärung befreit bis eine Änderung der Einkünfte oder der Gesetzeslage in Kraft tritt.

Damit habt ihr ja eigentlich auch alles richtig gemacht, denn ihr habt die schriftliche Bestätigung von der Abgabepflicht befreit zu sein. Allerdings sollte man sowas sauber aufheben, denn man könnte es nochmal vorlegen müssen.

Zum Kindergeld.

Nur wenn ein Kindergeldanspruch im Wohnland besteht muss dieser zuerst genutzt werden. Aber bei euch hat in Deutschland keiner Anspruch auf Kindergeld.

Für Ed evtl eine kleine Hilfe:

http://www.wut.ch/ihre-karriere/dokumente/Informationsbroschuere_Grenzgaenger2014.pdf


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Lilli49
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11 Jahren  ago  

Also weiss ja nicht ob es hilft aber mein Sohn hat 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet und in Deutschland nahe der Grenze gewohnt. Er musste jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und hat auch jede Menge Steuern hier in Deutschland zahlen müssen. Zwar wird die Steuer, die in der Schweiz gezahlt wurde hier bei der Steuer berücksichtigt aber trotz allem musste er pro Quartal vorab einen durch das Finanzamt ermittelten Betrag in Deutschland zahlen. Anders als bei dem Abkommen mit Luxemburg ist das Einkommen aus der Schweiz in Wohnland zu versteuern, unter Abzug der beriets in der Schweiz gezahlten Steuern. Das Kindergeld muesste aber weiterhin aus Luxemburg direkt bezogen werden können, da in Deutschland keine Einkommen vorhanden sind. Deine Frau und deine Kinder sollten auch weiterhin in Luxemburg krankenversichert bleiben können, da mann sich in der Schweiz ja Privat versichern muss, die gesetzliche Krankenversicherung in Luxemburg sollte somit für Frau und Kind bestehen bleiben können.


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11 Jahren  ago  

@Lilli49

Exakt so ist das, darum mein Hinweis auf den Hauptwohnsitz und die Grenze und da es sich um eine Änderung der Steuersituation handelt ist der alte Freibrief vom Finanzamt abgelaufen.

Aber ich habe ja oben einen link eingefügt zum nachlesen wie es geht.


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ed3316
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11 Jahren  ago  

Moin. Alle danke für ihr beiträge.

Ich werde nächste jahr mal wieder ein befreiung beantragen oder ich mach das gleiche wie MrGarlic (nur personaliën datum und unterschrift auf den Steuererklärung eintragen)

Kindergeld wird auf mein Frau umgemeldet. Krankenversicherung für die Kinder läuft schon über mein Frau.

Grüß,


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11 Jahren  ago  

Hallo Ed,

ich würde dir gerne klarere Angaben machen, aber das ist ohne Witz verboten da es eine Steuerberatung darstellen könnte.

Die Situation als Grenzgänger Deutschland-Luxemburg und Deutschland-Schweiz ist nicht vergleichbar. Dein Hinweis es zu machen analog McGarlic löst beim Finanzamt im günstigen Fall einen Lachanfall aus und im schlechten Fallt bekommst du eine Strafe.

Nebenbei ist das System von McGarlic aus den 90er Jahren abgeschafft worden, heute ist das mit ELSTER zu erstellen.