Oh Herr was soll ich dazu sagen? (ein Stoßgebet)
1. Dein Bekannter sollte zunächst mal in seine Dienstanweisung schauen und danach nie wieder den Mund aufmachen. Ersatzweise kann er sich bei seinen Kollegen aus dem Steuerkreis "DBA Frankreich/Deutschland & DBA Luxemburg/Deutschland" Rat einholen.
2. Ein Blick auf Guichet ins Kapitel "Eine gesetzliche Rente/Pension versteuern" sollte doch helfen und ist jetzt wirklich leicht zu finden.
Da steht ganz klar das Wort MÜSSEN:
"Nicht gebietsansässige Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erfüllen, müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben."
" http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/pension-rente/perception-pension/identifier-declarer-pension-legale/index.html"
Die Erklärung liegt übrigens in dem sg Wort der Steuergerechtigkeit.
Beispiel, alle Rentner haben die gleichen Rentenansprüche:
Rentner A bezieht 50% seiner Rente aus Luxemburg und 50% aus Deutschland, da er in beiden Länder unter dem Steuerfreibetrag liegt zahlt er keine Steuer.
Rentner B bezieht 100% seiner Rente aus Luxemburg und muss Steuern zahlen nach dem luxemburger Steuertarif.
Rentner C bezieht 100% seiner Rente aus Deutschland und muss Steuern zahlen nach dem deutschen Steuertarif.
Das geht so natürlich nicht, damit Steuergerechtigkeit herbei geführt werden muss ist die Rente aus dem jeweiligen Ausland dem sg Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Damit ist für Rentner A der deutsche Rentenanteil nach dem Steuertraif von Rentner B zu versteuern und der luxemburgische Anteil muss nach dem Tarif von Rentner C versteuert werden.