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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Mal wieder Versteuerung 2014  

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11 Jahren  ago  

Also ich bin nun seit August in der Invalidenrente und mir wurde sowohl von der CNS als auch von der AOK gesagt, dass, sobald eine Rente in D genehmigt und gezahlt wird, die KK-Beiträge auf beide Renten dann in D zu zahlen sind. Und die Info ist also ziemlich aktuell.

Würde mich natürlich darüber freuen, wenn dem nicht so wäre - aber allein, mir fehlt der Glaube.....


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @feuerstein,

sind in Luxemburg die Steuersätze nicht niedriger?


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11 Jahren  ago  

@juergen1964: Ich muss Dir ehrlich sagen, für mich sind das alles böhmische Dörfer, wenn Du weißt, was ich damit meine.

Ich kann Dir nur soviel zu meiner Situation sagen: ich bin seit ein paar Jahren seitens Lux. und D in Invaliden- bzw. Erwerbsminderungsrente und seitdem werden in Deutschland auf diese beiden Renten 56 % Steuern fällig. Desweiteren zahle ich auf beide Renten in D meine KK-Beiträge, auf die Lux. sogar 10,2 %. In Lux. wird die Rente aber zu 100 % versteuert. Da ich bereits in Deutschland eine Steuererklärung mache, mache ich natürlich keine mehr in Lux. und bekomme somit logischerweise auch keine Steuern seitens Lux. zurück.

Für mich als Unwissenden bedeutet das, dass ich in Lux. mehr Steuern zahle als in D.

Was das letztendlich für mich ab Januar mehr oder weniger im Geldbeutel bedeutet, das kann ich erst sagen, sobald die erste Zahlung auf meinem Konto ist.

Und was die Aussage weiter oben betrifft, dass jetzt evtl. ab Jan. auch die KK-Beiträge auf die Lux. Rente wieder in Lux. fällig wären, so schenke ich dem ganzen erst einmal natürlich Glauben, denn warum sollte jemand sagen, er hätte es von einem Mitarbeiter des Steueramtes und der KK in Deutschland. Persönlich vorstellen, dass die dt. KK auf diese Beiträge nun wieder verzichten, kann ich mir nicht.

Es wäre zu schön um wahr zu sein.

Von daher ist es gut, wenn hier jeder der wirklich detaillierte und glaubhafte Infos hat, die postet, denn es betrifft ja letztendlich jeden von uns, die einen halt früher die anderen später.


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11 Jahren  ago  

Hallo feuerstein,

Deine Annahme stimmt nur dann wenn du mehr als rund 2400 Euro Rente im Monat bekommst. Drunter ist man dank der Steuersätze in Luxemburg besser dran und drüber war es in Deutschland besser.

Und zu dem Heck-Meck mit den KV Beiträgen sage ich es noch ein mal.

Bezieht man Sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus beiden Länder muss man in die deutsche KV. Hat man zB ausser der Rente aus Luxemburg zusätzliche Einkünfte wie eine Rente aus Deutschland muss man in die deutsche KV und zwar mit den Beträgen aus Luxemburg.

Personen die nur eine Rente aus Luxemburg beziehen bleiben in der KV aus Luxemburg.

Ausnahme bilden hier nur die Staatsbeamten.


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11 Jahren  ago  

@info: Ist EUR 2.400,-- die Obergrenze? Oder wie weit drüber darf man liegen, bei mir sind es ein paar EUR drüber.

Und was das mit den KK Beiträgen betrifft, so habe ich mir das fast gedacht, dass es so ist, wie Du schreibst. So hat es mir auch meine KK vor ein paar Wochen noch erklärt und auch die Gewerkschaft!


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11 Jahren  ago  

Hi feuerstein,

in der Spanne zwischen 2200 und 2600 Euro reden wir über steuerliche Vor und Nachteile die monatlich im einstelligen Eurobereich liegen.

Und damit jetzt keiner einen auf den Oberlehrer macht, ja das sind die Berechnungen auf das Steuerjahr 2013 und nicht auf 2014.


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11 Jahren  ago  

[quote=Jumbo]L u x emburgisches Finanzamt hat geschrieben...

Alle Rentner werden auf Steuerklasse 1A gesetzt. Früher war ich Klasse 2

Das ist absolut normal, auch in der Zeit als man normal gearbeitet hat. Wer nix abgibt beim Finanzamt landet immer in der schlechtesten Steuerklasse.

Hatte das aber oben schon mal geschrieben, es führt kein Weg daran vorbei eine Steuerkarte zu haben und sich so zu verhalten wie im Berufsleben.


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11 Jahren  ago  

@info: Danke wie immer für Deine Antwort.

Wenn es sich um Beträge im einstelligen Eurobereich ob plus oder minus handelt, damit käme ich klar. Ich hatte es so verstanden, als wären die EUR 2.400,-- die magische Grenze, die entscheidet, ob ich in Lux. viel mehr Steuern zahle als in D, wo ich ja eine gemeinsame Steuererklärung mit meiner Frau mache!

Ich lasse das jetzt erst einmal alles auf mich zukommen und warte ab, was mir im Januar überwiesen wird.


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11 Jahren  ago  

Hallo feuerstein,

beachte bitte meinen Hinweis oben - du bist ja verheiratet und das solltest du dem Finanzamt schon mitteilen. Ansonsten bist du ab Jan-2014 in Luxemburg automatisch laut Steuerrecht wieder Jungeselle.

Klingt evtl gut - so mal wieder Jungeselle zu sein, iss es aber nicht 😉


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Jumbo
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11 Jahren  ago  

Danke für die Infos.... aber das mit der Krankenkasse ist eine ganz andere Schiene und wird wahrscheinlich so bleiben. Und eine Steuerkarte muss ich mir dann besorgen...mit Klasse 2. Frage mich nur warum die die alten Daten nicht übernehmen?? anscheinend wollen sie auch noch das dt.Einkommen der Ehefrau wissen...damit man ja nur gläsern wird.


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11 Jahren  ago  

Ich habe doch ein Schreiben vom Steueramt in Lux. bekommen und da steht drauf, dass ich das Formular nur zurücksenden muss, wenn etwas falsch ist.

Dort ist aber vermerkt, dass ich verheiratet bin, da ich das ja ordnungsgemäß angegeben habe und das ja auch schon länger. Und ich wurde in die Steuerklasse 1a eingestuft, da wir auch ein Kind haben. Das ist doch dann alles korrekt und ich muss denen doch weiter nichts mehr mitteilen, oder sehe ich das falsch?


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @ feuerstein,

schau mal hier in den Gehaltsrechner rein:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=calcfisc

Kick mal Lohnsteuerklasse 1A und danach mal die 2

Unterschied 1A < Haushaltseinkommen unter 50% 2 > Haushaltseinkommen über 50 %


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11 Jahren  ago  

Hallo Juergen1964: Danke für den Hinweis, aber das weiß ich.

Ich habe schon seit Jahren die Steuerklasse 1a - auch als ich noch berufstätig war. Ich hatte nur einige Jahre die 2, da ich zu dieser Zeit mehr verdient hatte als meine Frau in Deutschland. Als ich nicht mehr über die 50 % Grenze kam, habe ich dies dem Steueramt in Lux. mitgeteilt und seitdem bin ich in der STeuerklasse 1a = also verheiratet plus Kind!


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11111972
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11 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen, also, ich habe da jetzt mal eine etwa gleich gelagerte Frage an euch, vll könnt ihr mir da ja helfen. Also, ich bin seit mehr als 10 Jahren Witwe und erziehe unsere drei gemeinsamen Kinder seitdem alleine. Da mein verst. Mann sowohl in L als auch in D gearbeitet hat, beziehe ich derzeit aus L eine Rente von ca 1300 € und aus D ca. 330€. Die Rente aus L bleibt auf meinem Konto in L, das aus D in D. Nun kam der nette Brief aus L mit der Datenabfrage zur Steuerkarte auch zu mir. Generell sind die Daten richtig, aber was sollte ich wegen der Steuerklasse unternehmen, meine Einkünfte sind ja nun eindeutig in L wesentlich höher als in D. Also sollte ich dort die 2 beantragen?????? (Derzeit geht L von 1A aus) Oder greift hier die Regelung mit der 2400€-Grenze??? Das mit der Krankenkasse ist mir nicht so wichtig, da ich ja schon immer bei meiner jetzigen KK versichert war. Mir geht es alleine um die Rente, denn wenn ich jetzt in L auch noch horrende Abzüge zu erwarten habe, weiß ich nicht, wie es weitergehen soll. Danke für eure Antworten und lG


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

Bei 1300,-- EUR Rente aus Lux. zahlst Du doch weder in Steuerklasse 1a noch in 2 irgendwelche Steuern.

Gehe mal auf die Seite: http://saturn.etat/lu unter pers. physiques dort calcul en ligne. dann gibst Du ein: Pension mensuelle und die Höhe der Rente und Anzahl der Kinder.

Dann kommt raus, was nach der derzeit gültigen Steuertabelle an Steuern anfällt und das sind bei EUR 1.300,-- sowohl in 1a als auch in 2 0 Eur. So hat es mir zumindest die Gewerkschaft erklärt.

Natürlich ohne Gewähr, ich lasse mich auch überraschen, was mir dann letztendlich Ende Dezember, denn da kommt ja schon die Januarrente abgezogen wird.