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Forum / Steuern und Finanzen

Mal wieder ne Anfängerfrage  

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tomt
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16 Jahren  ago  

So ich habe hier jetzt schon ne ganze Zeit die Beiträge durchforstet, bin aber nur noch verwirrter. Ich bin verheiratet, ohne Kinder. Ich fange zum 01.01.09 in Lux an zu arbeiten, Meine Frau arbeitet in Deutschland. (ich Steuerklasse 3, meine Frau 5) Zum 15.01.09 bekomme ich noch mein Gehalt vom alten Arbeitgeber für den monat Dezember ausgezahlt. Und zu allem Spaß dazu ziehe ich im März auch noch um. Soooooo. 1. Wie komme ich am schnellsten an eine Lohnsteuerkarte für 2009 in Luxembourg? (kann ich den Antrag für 2008 nehemen, der für 2009 existiert noch nicht) 2. Muss meine Frau in Deutschland die Steuerklasse 5 behalten, wenn ich in Luxembourg die 2 habe? 3. Bis wann muss ich den Luxembourger Behörden, meine Adressänderung bei Umzug mitteilen? (Geht das Formlos?) 4. Kann ich 2010 meinen Lohnsteuerausgleich in Luxembourg für 2009 machen, obwohl ich ein Gehalt in 2009 in Deutschland bezogen habe?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Also... wenn du am 1.1.09 in Lux anfängst, meldet Dich Dein Arbeitgeber bei dem CCSS (Centre Commun de la Sécurité sociale) an. Von dort erhältst du dann eine Bestätigung deiner Anmeldung mit deiner Sozialversicherungsnummer. Von der Krankenkasse erhältst du dann ein E106, das du dann bei einer dt. Krankenkasse einreichst (von der dt. KK erhältst du dann eine Krankenversichertenkarte und kannst so alle Leistungen wie gewohnt in D erhalten.) D rechnet dann mit L ab. Den Antrag auf eine Lohnsteuerkarte bekommst du von Deinen AG oder du fragst das FOrmular bei der Steuerverwaltung an (RTS Non-résidents). Normalerweise mußt du dann das Formular ausgefüllt mit einer Haushaltsbescheinigung wieder an die Steuerverwaltung zurücksenden. Dann heißt es abwarten ..... ( Bei Neuzuteilung einer SVN kann das schon mal 1-2 Monate dauern) Jede Änderung deiner Angaben (z.B. Umzug) mußt du dann schriftlich mitteilen und eine neue Haushaltsbescheinigung beifügen. Da du verheiratet bist bekommst du in Lux. die Stkl. 2. Am sinnvollsten wählt Deine Frau dann in D die Klasse 4. Ansonsten könnt Ihr spätestens bei der Steuererklärung in D mit einer nicht unbeachtlichen Nachzahlung rechnen. (Progression) In L kannst du dann 2010 eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Der Zeitpunkt der Zahlung deines Gehaltes spielt keine Rolle, da der Abrechnungszeitraum maßgebend ist, also Dezember 2008. Zu beachten ist, daß bei beiden Steuererklärungen (D + L) das jeweils ausländische Einkommen angegeben werden muss und so in die Progression fällt. Die Anerkennung der Werbungskosten sind z.b. zwischen D und L auch unterschiedlich. Bei der Abgabe der Steuererklärungen in D un L gibt es einiges zu beachten im Bezug auf die Festsetzung der Höhe der Steuern. (z.B. Zusammen- oder Getrenntveranlagung, Steuerklassenwahl in D u.v.m).


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tomt
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16 Jahren  ago  

@Travelman danke erst mal für die super Auskunft Noch ne kleine steuerlich Frage. Benötigt mein AG in Deutschland dann überhaupt noch meine Steuerkarte für 2009? oder wird mein Dezembergehalt in Januar mit der STEUERKLASSE 6 ausbezahlt?


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Hallo,

FÜr was soll denn Dein AG in Deutschland die Steuerkarte noch brauchen ). Abgrechnet wird der Dezember 2008 mit der Lohnsteuerkarte 2008. Da Du ab Januar 2009 in Lux. arbeitest, kannst du die dt. Steuerkarte für 2009 (wenn du eine bekommen hast, wieder an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zurücksenden. Abrechnung (12/08) und Auszahlung (01/09) hat nichts miteinander zu tun.


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tomt
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16 Jahren  ago  

Danke


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tomt
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16 Jahren  ago  

@Travelman nochmals danke gibt es diesbezüglich irgenend einen § im Einkommenssteuergesetz?