Hallo, Ich habe schon viel recherchiert aufgrund meines Problemes mit dem Doppelversteuerungsverfahren,werde aber irgendwie nicht wirklich schlau daraus. Mein Problem wäre folgendes. Trete ich zum 1.6.(nur mal angenommen,ist ja schon vorbei)eine Stelle als Gesundheits und Krankenpfeger in Lux an mit einem Vertrag der befristet ist bis zum 31.12.. Nun ist es laut Finanzamt und normaler Logik gar nicht erst möglich 183 Tage zu erreichen??Muss also in beiden Ländern versteuern.Ist dies wirklich so?Mein Arbeitgeber ist in Lux und ich arbeite auch in Lux.Lebe aber in D. Ich dachte immer diese 183 Tage Regel greift nicht wenn der Arbeitgeber in Lux ist und man auch in Lux selber arbeitet sondern bezieht sich auf Drittländer. Ich bin jetzt total verwirrt. Wo muss ich jetzt versteuern und bleibt denn da von 3500 euro brutto noch was übrig? Ändert es etwas nach Lux selber zu ziehen?? Hoffe mir kann jemand helfen MFG
Hi, Du schreibst schon richtig, dass sich die 183-Tage-Regel auf Drittländer bezieht. Wenn Du also in D wohnst und in L Deinen AG hast, dann darfst Du max. 183 Tage im Kalenderjahr in Frankreich arbeiten z.B. Wohnst Du in D und arbeitest in Lux, musst Du theoreticsh jeden einzelnen Tag, den Du in D gearbeitet hast, auch dort versteuern.
Vielen Dank schonmal. Habe dieses Jahr gar nicht in D gearbeitet sondern werde wenn nur in Lux arbeiten,natürlich bei einem Lux AG. Das Finanzamt gab mir leider nur 2 verschiedene Infos. Einmal das ich mein Lux EInkommen auch in D versteuern müsste da es unter 183 Tage Arbeit sein werden und einmal hiess es ich müsste nur meine Deutschen Einkünfte auch hier vesteuern.Da ich kein e habe müsste ich nix in D abgeben.