@ Luxi83 und Info zu Eurer Information: "Es liegt hier wohl bei manchen ein Missverständnis vor:
Um zukünftig weiterhin die Steuerklasse 2 in Luxemburg zu behalten muss man nicht 90% des Familieneinkommens verdienen - sondern man muss weiterhin +50% verdienen, jedoch mindestens 90% davon durch Arbeitslohn in Luxemburg."
Wenn ich Eure Information richtig verstehe, läuft das in den allermeisten Fällen dann nur auf eine "Offenlegung" des Gehalt des Partners in D hinaus. Dieses bleib dem L Finanzamt bislang verborgen und konnte bislang nicht bei der Berechnung des Steuersatzes hinzugezogen werden (darin lag auch eine Schlechterbehandlung der Luxemburger, da dem L Finanzamt beide Gehälter bekannt waren. Die Luxemburger werden jetzt gleichbehandelt). Im Ergebnis werden die meisten verheirateten in Klasse 2 bleiben und vermutlich in einen höheren Steuersatz rutschen. Richtig???