logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

Profilbild von
CaptainHook
636 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

nein, nur der Steuersatz auf das lux. Einkommen erhöht sich. Stichwort: Progressionsvorbehalt. Es wäre in deinem Fall zunächst die imposition individuelle und dann auf Antrag von die die wahrscheinlich vorteilhaftere imposition collective (gemeinsame Veranlagung mit Progressionsvorbehalt)


Profilbild von
Jamesunwix
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Okay, danke.

Mir ist allerdings noch nicht klar, was der Unterschied zwischen "Imposition collective" und "Imposition individuelle" ist und wann was angewendet werden kann. In beiden Fällen greift doch der Progressionsvorbehalt, indem beide Gehälter zusammen betrachtet werden.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Hab das gerade mal für meinen Fall durchgerechnet. Sieht so aus, als dürfte ich dann bald 5000 Euro mehr Steuern zahlen. Aber immer noch besser als Stkl 1. Die Party scheint vorbei zu sein.

Vielleicht werden in Trier und Umgebung demnächst wieder ein paar schöne Häuser frei. Ok, das ist gemein. 😉


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Wie hast du das denn gerechnet? Könntest du evtl. mal ne Beispielrechnung mit fiktiven Zahlen aufmachen?


Profilbild von
grenzerfahrung
77 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Imposition collective: gemeinsame Veranlagung Imposition individuelle: getrennte Veranlagung

Bei der gemeinsamen Veranlagung in Luxembourg werden dann beiden Einkommen (und Freibeträge) zusammengenommen und der ermittelte Steuersatz auf beide Einkommen angewendet.

In Deutschland wird allerdings mit Progressionsvorbehalt gerechnet, d.h. die Steuer wird so aufgeteilt zwischen den Partnern dass beim Grenzgänger der untere Anteil betrachtet wird (Steuerkurve steigt ja an) und dessem in Deutschland arbeitenden Partner der obere Teil, es wird also nicht "gleichmäßig" auf beide verteilt, sonder der in Deutschland arbeitende Partner zahlt einen höheren Steuerbetrag als der virtuelle Steuerbetrag (da ja schon in Lux versteuert) des Grenzgängers.

Das erscheint mir doch eine Art von Doppelbesteuerung, aber ob man da jetzt meckern soll wo man jahrelang profitiert hat ...


Profilbild von
grenzerfahrung
77 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Masipulami: Zur Berechnung

Bisher: 55.000€ Klasse 2: (0€ für B eingeben): 3573€ Steuern im Jahr bisher Zukünftig: 55.000 € GG, 55:000€ Partner in D: 15.112€ Steuern, Einkommen D schon versteuert, also 7556€ Steuern für GG / Jahr, also 3983€ mehr pro Jahr.

War jetzt zu faul mich an die 5000€ ranzutasten, wollte ja auch Luxi83's Gehalt nicht zu genau bestimmen ....


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Prima. Danke dir.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Einfach gemeinsames Einkommen in den Rechner eingeben und den Prozentsatz ausrechen. Den Prozentsatz dann auf das Einkommen aus Luxemburg anwenden.


Profilbild von
fritzmann
79 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

War jemand bei den Informationsveranstaltungen letzte Woche?

Gibts da noch weitere Termine?

Wurde da was zu der Konstellation mit Klasse 2 und Partner in D gesagt?


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Einfach gemeinsames Einkommen in den Rechner eingeben und den Prozentsatz ausrechen. Den Prozentsatz dann auf das Einkommen aus Luxemburg anwenden.


Profilbild von
Jamesunwix
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@grenzerfahrung: die Schlechterstellung in Deutschland wegen dem Progressionsvorbehalt ergibt sich dann nur bei gemeinsamer Veranlagung in LUX? Somit würden in Deinem Beispiel neben den 3.983 € Nachteil in LUX weitere Steuernachteile in DE entstehen?

@info: Du meinst den Prozentsatz, der bei "Imposition individuelle" unter "Imposition collective après réforme, par voie d'assiette" ausgegeben wird?


Profilbild von
Bluepath
685 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Mit scheint es auch so zu sein, dass das L-Finanzamt - um diese "mehr als 50% Grenze" zu ermitteln, einerseits das L-revenu imposable zugrunde legt und andererseits das D-Bruttoeinkommen...(wie bitte??) .... "die Besteuerung in Deutschland interessiert uns nicht", sagte mir jemand vom Finanzamt...... das ist als ob man Äpfel mit Birnen vergleichen würde. Seltsam oder ??


Profilbild von
pinupcasinoone
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Ich hätte jetzt auch mal eine Frage dazu. Ich, Angestellt bei einem Unternehmen in Luxembourg erziele dort beispielsweise 3.500 Euro Netto. Meine Ehepartnerin erzielt in D mit einem Kleingewerbe ca. 250,- Euro netto. Soweit wäre ja alles in Ordnung und für mich käme in Lux weiter Steuerklasse 2 in frage.

Allerdings bin ich für meinen luxembourger Arbeitgeber ca. 35% meiner Arbeitszeit im europäischen Ausland unterwegs.

Gilt nun trotzdem Steuerklasse 2, da über 90 Prozent bei einem luxembourger Arbeitgeber erzielt werden oder falle ich zurück in Klasse 1 weil über 10 Prozent zwar für einen luxembourger Arbeitgeber, jedoch nicht IN Luxembourg erzielt werden?


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Also ich komm mit dem Rechner nicht klar

Brutto monatlich 3200€ ich als GG Steuerklasse 2 38400 im Jahr mit 13.Gehalt 41600. Ehefrau arbeitet in D Steuerklasse 4 brutto monatlich 830€/ im Jahr 9960€

Was muss ich an Steuern jetzt mehr bezahlen?

Sorry, vielleicht kann mir jemand helfen


Profilbild von
luxinspe
93 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@trigura: Zu beachten ist, dass in Deutschland das gesamte Einkommen zu versteuern ist, welches außerhalb von Luxemburg erarbeitet wird. Wenn du also 35 Prozent der Arbeitszeit nicht in Luxemburg arbeitest, sind 35 Prozent in Deutschland zu versteuern. Es zählt leider nicht nur die Zeit, die man in Deutschland arbeitet.