Ok, das ist alles bekannt. Aber verstehe nicht, was da vorab berechnet werden muss. Kann alles bei der Steuererklärung gemacht werden. Wer die Stkl 2 erhält, muss dann eben wegen der Progression mit Nachzahlungen rechnen. Die indviduellen Einkommen können sich ja auch jedes Jahr ändern. (so wie bei mir und meiner Frau)
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Genau das dürfte auch das Problem an der Steuergerechtigkeit sein. Das deutsche zu versteuernde EK steht doch eigentlich erst fest, nachdem die deutsche Finanzbehörde die Steuererklärung bearbeitet hat. Bereits vorher bzw. zeitgleich muss allerdings die lux. Erklärung abgegeben werden. Hier ist dann noch nicht geklärt, was auf deutscher Seite abgezogen werden darf (Fahrtkosten, Dienst-PC, Werbungskosten...).
@Luxi83: Die Berechnung ist auch nicht mehr als eine grobe Schätzung das sagt die Verwaltung auch selbst. Und natürlich wird das erst durch die Steuererklärung korrekt berechnet. Die vorherige Berechnung geschieht wahrscheinlich aus zwei Gründen:
1. Es sollen nicht am Ende des Jahres viele aus allen Wolken fallen. 2. Die Finanzverwaltung in Luxemburg mag Vorauszahlungen.
@DrPepper85: Die deutschen Behörden setzen ebenfalls einfach den Bruttolohn an, die interessiert auch nicht, wie das zu versteuernde Einkommen in Luxemburg aussieht. Muss es sie auch nicht, denn es gilt ja deutsches Steuerrecht.
Im umgekehrten Fall gilt hier in Luxemburg auch luxemburgisches Steuerrecht. Wieso sollten die sich nach Abzugsmöglichkeiten im Ausland richten? Natürlich bestehen Abzugsmöglichkeiten, aber eben nach dem luxemburgischen Gesetz!
Trotzdem gibt es sicherlich Ungerechtigkeiten. Wie die Besteuerung bei deutschen Beamtenbesoldungen geregelt wird, bleibt auch spannend. Wahrscheinlich streicht man denen, wie bisher, einfach die Abzüge der Sozialabgaben...
Ich frage mich dann, welche EK aus DE in die lux. Kalkulation miteingehen. Selbst wenn lux. Steuerrecht angewandt wird. Was ist die Basis? Gesamtbrutto minus fiktiven lux. Sozialabgaben? Gesamtbrutto minus deutschen Sozialabgaben? Können Fahrtkosten, Werbungskosten etc. dann zweimal abgesetzt werden?
Hallo,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin,und wenn nicht, dann bitte ich um Entschuldigung!
Meine Lohnsteuerkarte ist heute angekommen, und ich habe erstmal bemerkt, das ich seit 8 Jahre in die Steuerklasse 1A bin! Eigentlich dachte ich ich wäre in der 2!
Nun zu meiner Situation: Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder! Wohne in D und werde von der CNAP (indemnite d attente) in L bezahlt! Meine Frau arbeitet auch nicht (sie hat einen gerinfügigen Job mit 100€ monatlich)! Sollte ich dann nicht doch Steuerklasse 2 haben? Wenn doch, dann hab ich ja auch all die Jahre zuviel bezahlt und kann ich eine Rückerstattung beantragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort!
Die Frage stellt sich, WARUM überhaupt sie dich in die 1A eingestuft haben? Hat deine Familie in DE vielleicht früher weiter weg gewohnt? Gar im Ausland? Sodass du immer zu ihnen gependelt bist? Oder habt ihr "schon immer" zusammen hier im deutschen Grenzgebiet gewohnt? CNAP: Du bist Rentner?
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Habe mit dem Steueramt telefoniert, und die haben gesagt ich wäre tatsächlich in der falschen Klasse! Muss jetzt ein Brief schreiben und werde dann in die Klasse 2 eingestuft! Ob ich alles zurückbekomme , können sie mir nicht sagen! Ich solle nächste Woche mal anrufen (find ich nicht unbedingt in Ordnung so lange warten zu müssen ,aber ich kann es eh nicht ändern)!
Nein, ich lebe erst seit 2010 in D, habe auch in 2009 in D geheiratet (habe mich erst 2010 in D angemeldet und bin das erste Jahr nach Hochzeit hin undd her gependelt)! Ansonsten hatte ich mit D nie was zu tun! Ach, meine Frau hat immer in D gelebt! Ja, ich beziehe eine Rente (indemnite d attente seit 2005 da ich eine Behinderung hab)! In der nächsten Zeit soll ich allerdings die Invalidenrente bekommen,zumindest hoffe ich!
Hallo cglux, Danke, dass du uns hier generell "Rückinformierst" 🙂 @Toleranter: Ich kannte auch mal jemanden: Der Mann (Polnischer Bürger) wohnt hier im Grenzgebiet, aber die Familie (Frau mit zwei Kindern) weiterhin in Polen, glaube heute immer noch. Diesem wurde ebenfalls "nur" die 1A zugestanden - auch auf mehrfaches nachfragen und erläutern, vielleicht zieltest du darauf ab?
Hallo liebe Leute, ich habe nun schon so viel zur Steuerreform gelesen/gehört/mitbekommen und bin total verwirrt.
Folgende Situation: verheiratet, keine Kinder
Sie: Einkommen in LUX - ca. 52.000 EUR brutto Er: Einkommen in DE - ca. 38.000 EUR brutto
Nun ist es so, dass wir seit 2016 Mieteinkünfte in DE haben, welches auf uns beide laufen (Mieteinkommen: ca. 1.100 EUR/Monat inklusive Nebenkosten -> 13.200 EUR/Jahr inklusive NK), da uns sowohl das Haus gehört, als auch die Finanzierung auf uns beide läuft, als auch der Mietvertrag auf uns beide läuft. Natürlich laufen dagegen Kreditzinsen, absetzbare Kosten etc. Dennoch weisen wir ein Mieteinkommen auf.
Nun möchte meine Frau in Lux natürlich in Klasse 2 bleiben, damit sie weiterhin wenig Steuern zahlen muss,. Nun ist eine These, die ich gehört habe, dass mindestens 90 % ihres (!) Luxemburger Einkommens in Lux erwirtschaftet worden sein muss. Also dürfen ihre Einkünfte (und somit auch Miete???) aus DE nicht 5200 EUR/Jahr (10 % vom Luxemburger Brutto) übersteigen? Es ist also scheinbar nicht (!) so, dass unsere Einkünfte zusammengeworfen werden und wenn dann 10 % überstiegen werden die Kl. 1 gewählt werden muss.
Sehe ich das richtig? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Danke im Voraus für eure Antworten, aber bin verunsichert. LG Klaas
Sorry für diese kleine Nachricht. Ich würde dies mit Ihnen teilen und Sie sind nicht zu tun, es unbedingt gezwungen, aber es ist nur Informationen, die ich möchte Ihnen zu tragen. Mein ganzes Leben lang, bezeuge ich diese Dame Marie CERVANTES, weil es nur um mich von einer Belastung zu entlasten. Ich las einen Bericht über die Dame, die eigentlich mein Geld ursprünglich gewährten ich nicht für einen Moment glaubte aber meine Neugier trieb mich, um zu versuchen und schließlich bekam ich dieses Darlehen. Ich dies nur teilen Ihnen mit, dass Sie jetzt wissen, wer Sie sprechen, wenn Sie in der Notwendigkeit, seine E-Mail-Adresse ist dies: mariecervantes@financier. com