Kurze Info, für die, die es noch nicht mitbekomen haben: die Steuerreform ist verabschiedet. Mehr Informationen gibt es hier:
https://home.kpmg.com/lu/en/home/insights/2016/12/luxembourg-2017-tax-reform-passed0.html
Kurze Info, für die, die es noch nicht mitbekomen haben: die Steuerreform ist verabschiedet. Mehr Informationen gibt es hier:
https://home.kpmg.com/lu/en/home/insights/2016/12/luxembourg-2017-tax-reform-passed0.html
Danke, dies ist jedoch keine Neuigkeit. 2017 war die "kleine Steuerreform" mit generellen Vorteilen für fast jeden.
Es geht hier um die GROSSE für 2018 und die Neueinstufung der Grenzgaenger in die 1 und Offenlegung der deutschen Partnereinkünfte etc. Die ist noch nicht verabschiedet ...
Kleine/ große Steuerreform?!?
Meines Wissens gibt es genau eine Steuerreform, diese wurde im Dezember 2016 verabschiedet und ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Die angepasste Besteuerung bzgl. der Partnereinkünfte von Grenzgängerpaaren wurde bereits in dieser Reform verabschiedet.
Sie wird allerdings in 2017 noch nicht angewandt. So schnell waren die individuellen Steuersätze von zigtausend Steuerpflichtigen wohl nicht zu ermitteln...
@nickonly:
es sind zwei Steuerreforemn, wobei die für 2018 m.W. weiterhin nicht verabschiedet sprich Gesetz ist:
"Die Arbeitsgruppe soll in den kommenden Tagen ihre Arbeit aufnehmen. Für den OGBL-Gewerkschafter ist das ein klares Zeichen, „dass der Finanzminister mit dem Gedanken spielt, noch Anpassungen vorzunehmen, wenn sich Probleme stellen sollten“. Sollten noch Änderungen anstehen, müssten die sehr bald vorgenommen werden, denn das Gesetz soll 2017 in Kraft treten."
http://www.wort.lu/de/politik/steuerreform-grenzgaenger-muessen-mehr-zahlen-57f28405ac730ff4e7f67624
Für 2017 gibt es aber erstmal eine Steuererleichterung (+Index).
@Hawkeye: Der zitierte Artikel ist vom Oktober. Ich fürchte, da ist nichts mehr passiert.
Ich bleibe bei meiner Aussage. Es gibt eine Steuerreform, Teile davon treten lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.
Leider ist mein Französisch nicht gut genug um die Reform direkt zu lesen, aber mit Hilfe von einem Übersetzer glaube ich, dass alles Wesentliche schon im Artikel 1er Nr. 32 steht
In der Reform werden einige Artikel auch explizit mit "tritt 2018 in Kraft" ausgewiesen.
Hier ein Auszug:
2) Les contribuables non résidents, mariés, réalisant des revenus professionnels imposables au Grand- Duché, sont rangés dans la classe d’impôt 1.
Par dérogation aux dispositions de l’alinéa 2, les contribuables non résidents, mariés, sont, pour autant qu’ils réalisent des revenus indigènes passibles de la retenue d’impôt sur les traitements et salaires, soumis à une retenue d’impôt sur les traitements et salaires déterminée par application d’un taux correspondant à celui qui serait applicable en cas d’imposition des revenus indigènes suivant les conditions et les modalités de l’article 157ter, à condition que les deux conjoints demandent conjointement l’inscription de ce taux sur la fiche de retenue.
Nonobstant l’article 157, alinéas 3 et 4, la demande d’inscription du taux sur la fiche de retenue applicable au cours d’une année d’imposition entraîne obligatoirement, après la fin de l’année d’imposition, une imposition par voie d’assiette suivant les modalités de l’article 157ter. Aux fins de la détermination du taux, les contribuables non résidents sont tenus de justifier leurs revenus annuels étrangers par des documents probants.»
@all: Ihr habt beide Recht ...Es ist eine Art KOMBI, der 2018 in Kraft tretende Teil ist aber noch nicht FINAL verabschiedet, darauf bezieht sich auch der Artikel vom Oktober 2016 !
Hier die Meinung von Herrn Wonnebauer diesbezüglich: http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=239
Kleine Kurzfassung meinerseits:
2 Teile:
1) 01.01.2017: Steuerreform (validiert): Wegfall Krisensteuer, Anhebung CIS /CIM (Case by case), Anhebung des qualifizierten und nicht qualifizierten Mindestlohns, gewisse Änderungen / Erleichterungen was die Besteuerung der AN betrifft.
2) 01.01.2018 Steuerreform welche hauptsächlich Grenzgänger betrifft bei denen 1 Partner in L und 1 Partner in D respektive F oder B lebt. (Noch nicht validiert) - Die Gewerkschaften haben eine Liste mit Fragen veröffentlich die vorab geklärt werden müssen, andernfalls stellen sie sich quer.
Wie gesagt, nur eine kurz Zusammenfassung, bleibe offen für etwaige Korrekturen an meinem Post ;).
MfG
Gewerkschaften können kein Gesetz "blockieren". Sie können es vielleicht beeinflussen.
@Grenzgaenger2014: Mich würde wirklich interessieren, was da noch nicht validiert sein soll bzgl. Änderungen 2018? Es steht doch alles schon im Gesetz, einen relevanten Auszug habe ich oben in meinem Post eingefügt (Dossier 7020 für die, die es interessiert). Auch der Sachverhalt für die Grenzgänger ab 2018.
Vielleicht entscheidet sich Luxemburg dazu es nicht anzuwenden (kaum), oder das Gesetz nochmals anzupassen (unwahrscheinlich).
Das stimmt. Eine Mitarbeiterin beim zuständigen Finanzamt für deutsche Grenzgänger klang allerdings recht entspannt auf die Frage, wie sie das bewerkstelligen möchten. Sie meinte bloß, irgendie schaffen sie das schon.
Vielleicht bleibt dafür die ein oder andere Steuererklärung (noch) länger liegen. 😉
@Luxi: Eben die Änderung, um die es hier in den letzten Beiträgen geht.
"Grenzgängerpaare" (ein Einkommen in LU, Partnereinkommen in DE), erhalten nicht mehr automatisch die Steuerklasse 2 in LU, sondern die Steuerklasse 1. Sie können die Steuerklasse 2 beantragen und erhalten diese auch, sofern sie die Bedingungen erfüllen, aber dann wird das deutsche Einkommen in die Progression in LU miteinbezogen. D.h. der Steuersatz für das LU-Einkommen steigt.
Da es tausende Grenzgänger mit Steuerklasse 2 gibt, deren Partner ebenfalls ein Einkommen in DE haben, müssen für diese individuelle Steuersätze errechnet werden.
Das wurde aber alles auch schon häufiger in diesem und anderen Threads hier geschrieben. Mittlerweile stand es ja auch ein paar Mal im TV, auch wenn bei deren Artikel über das Luxemburg meist irgendetwas sachlich falsch ist, aber das ist ein anderes Thema.