Genau das heißt es.
Wie groß ist eigentlich prozentual der Unterschied zwischen 1 und 2?
Muss ich dann also Steuern zahlen als wäre ich ein Single - trotz Kindern und Frau? Und angenommen meine Frau verdient 1000 EUR in D - dann zahle ich bei einem Verdienst bis 89000 EUR (<90%) Steuerklasse 1 und wenn ich Großverdiener mit >90000 EUR (>90%) bin entsprechend Steuerklasse 2 und damit weniger? Das kann nicht sein.
400-600 EUR weniger Netto pro Monat bei Gehältern 60-80 TEUR werden viele aber in der Lebensplanung ganz ordentlich durcheinanderwirbeln. Das kann nicht rechtens sein.
Kann es sein das hier Vorabzug (monatlich) und tatsächliche Steuerlast durcheinandergeworfen werden?
fällt dann jetzt wenigstens auch die Pauschalbesteurung des Ehegatten bei 2 Berufstätigen in lux weg?
@scapegrace
Naja in D gibt es ja auch die Einkommensbemessungsgrenze. Und jeder der drüber liegt, wird im Prinzip vorteilig behandelt. Vorstellbar wäre das Szenario also durchaus. Wenngleich es sehr seltsam wäre.
Also ich verstehe das so:
Momentan profitiert jeder der ">50% Kategorie" von der Günstigerprüfung, es wird bei normalem Gehalt des Partners in D platt die 2 angewandt. De facto bisher eine Besserstellung von Doppelverdienern in zwei Ländern (im Vergleich zu Ansässigen bzw. doppelten Lux Grenzgängern). Dies wird sich insofern ändern, dass 2017 alle verheirateten Grenzgänger Post bekommen und ihre Einkommenssituation offen legen sollen. Daraufhin wird für jeden ein individueller Steuersatz ermittelt, dieser ist natürlich stark vom Gehalt des Partners abhängig (je mehr der Partner verdient, umso höher der Steuersatz). Jetzt lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und sage, Michael125 wird nicht 200 netto weniger haben, da das Gehalt seiner Frau nicht so hoch ins Gewicht fällt. Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis irgendwo zwischen 1 und 2 liegt, berücksichtigt man noch die nun möglichen Absetzmöglichkeiten (Zinsen etc.) wird der Effekt noch mal etwas gedämpft.
@LuxusFux Ich lese auch im Beispiel Volksfreund Zrier wenn Ehegatte größer 15.000€/Jahr verdient macht es viel aus.
Ich kann mir nicht vorstellen das es bei mir 200€ weniger netto ausmachen wird....
Aber verstehe es auch so ich nicht mehr Steuerklasse 2 bin
Naja warten wir mal Post ab Hab Steuerverwaltung heut angerufen die sagen es ist noch rein gar nix im Gesetz drin
Es war halt bisher für alle in Lohnsteuerklasse 2 das es nicht zu einer Steuernachforderung kommen konnte. In Zukunft zahlen wir den Steuersatz der Klasse 1 und können die zuviel gezählten Steuern zurück bekommen. Aber die schönen Zeiten legal zu wenig Steuern zu zahlen sind damit vorbei.
Hallo,
das hier ist auch noch ein interessanter Link.
http://www.bclux.lu/files/reforme_fiscal_48166029.pdf
Auf Seite 5 wird dort genau beschrieben, dass man, unter Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte, danach zwar immer noch die Steuerklasse 2 erhält aber unter Verwendung eines zusätzlich Steuerabzugs.
Aber trotz allem, beschlossen ist noch nichts. Laut dem Artikel im Luxemburger Wort ( http://www.wort.lu/de/politik/geplante-steuerreform-pierre-gramegna-informiert-57d668f4ac730ff4e7f66485#) könnten doch noch Änderungen möglich sein.
Das heißt man zahlt die Steuern von Steuerklasse 1 und macht anschließend den Lohnsteuerjahresausgleich, wobei man mit einem individuellen Steuersatz besteuert wird (und wieder etwas zurück bekommt)!?
Der individuelle Steuersatz wird dann ähnlich wie in Deutschland mit dem Splittingverfahren errechnet?
"bclux": Soit un premier exemple : Un couple (A et B) mariés et non-résidents. A dispose d’un revenu luxembourgeois imposable de 60.000 € et B d’un revenu imposable non luxembourgeois de 40.000 €. Actuellement, le ménage est imposable en classe 2 (+de 50% des revenus professionnels sont de source luxembourgeoise), l’impôt annuel en rapport est de 6.748 €. Avec la réforme, le ménage serait : - soit imposé en classe 1, pour un montant de 13.916 € ; - soit imposé en classe 2, pour un montant de 11.692 € (prise en compte des revenus de B pour déterminer le taux d’impôt). Ce couple aurait donc intérêt à opter pour la classe 2, mais subirait une augmentation de la charge fiscale de 4.944 €
Quelle: bclux" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bclux.lu/files/reforme_fiscal_48166029.pdf]bclux[/URL]
Es sieht so aus, als sei der Steuersatz in Steuerklasse 1 unabhängig vom Einkommen des in Deutschland arbeitenden Partners und bei Steuerklasse 2 wird ein gemeinsamer Steuersatz berechnet. Die Fragen, die sich mir stellen: -Wie berechnet sich der Steuersatz in Steuerklasse 2? Eine Art Splittingverfahren? -Kann man am Ende mit Steuerklasse 2 schlechter da stehen, als mit Steuerklasse 1? Woher weiß ich, welche Steuerklasse für mich besser ist? -Bekommt man mit Steuerklasse 2 das gleiche auf den Gehaltszettel wie bisher und muss dann über den Lohnsteuerjahresausgleich mehrere Tausend Euro nachzahlen? -Ab wann gilt die Reform? 01.01.2017 oder 01.01.2018? -Was ändert sich für den in Deutschland arbeitenden Partner? Macht es für ihn Sinn die Steuerklasse zu wechseln? -Beim Calculatrice Fiscale wird zwischen "Imposition collective" und "Imposition individuelle" unterschieden. Was findet hier Anwendung nach der Reform?
zum selber nachrechnen hier, Stand allerdings Februar 2016:
http://www.reforme-fiscale.public.lu/fr/personnes-physiques/calculatrice-fiscale/index.php
Im Endeffekt funktioniert es dann in Lux. so wie auch in D., d.h. bei Steuerklasse 2 Berechnung des Progressionsvorbehalts, oder? Ich verstehe das so, dass im Prinzip eine Gleichstellung in Bezug auf den Steuersatz mit den Eheleuten erreicht werden soll, die beide in Lux. arbeiten. Oder ander formuliert: aus Sicht des lux. Staates die Bevorteilung durch die Nichtberücksichtigung des Einkommens des in D. arbeitenden Ehepartners bei gleichzeitigem Profitieren von der günstigen Steuerklasse 2 abgeschafft wird.
Hier ein weiterer Link dazu: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/luxemburg/aktuell/Aktuell-Finanzielle-Ueberraschung;art1715,4536939