Das kann doch nur ein ganz schlechter Witz sein. Das wären mehrere Hundert Euro netto weniger im Monat.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Wenn sich der luxemburgische Staat finanziell sanieren möchte, dann ist es doch am leichtesten auf dem Rücken der Grenzgänger.
Luxemburg-Pendler sind brave Steuerzahler ohne politisches Mitspracherecht, die blau-rot-grüne Regierung hat also von dieser Seite nichts zu befürchten. Kein Widerstand bei den nächsten Wahlen möglich.
Hier der Text:
(Trier/Luxemburg) Eine Steuerreform soll in der Regel Erleichterungen bringen. In Luxemburg könnte die ab kommendem Jahr geplante Reform aber dazu führen, dass Grenzgänger deutlich weniger netto verdienen werden.Wer sich in Luxemburg nach der geplanten Steuerreform erkundigt, bekommt überwiegend Positives zu hören: Steuerzahler würden entlastet, Bezieher von unteren und mittleren Einkommen hätten mehr in der Tasche. Doch der Teufel steckt im Detail. Und dieses Detail könnte vor allem für Grenzgänger einige Nachteile mit sich bringen. Steuerexperten gehen davon aus, dass verheiratete Pendler, bei denen beide Ehepartner arbeiten, aber nur einer in Luxemburg beschäftigt ist, mit Einbußen zu rechnen haben. Anzeige
In den mittleren Einkommen könnte das monatliche Minus 200 bis 300 Euro ausmachen, in den höheren Gehaltsklassen durchaus auch 1000 Euro. Von der Verschlechterung betroffen sind laut des Trierer Steuerfachanwalts Stephan Wonnebauer rund 14 000 verheiratete Grenzgänger.
„Wir gehen davon aus, dass die Steuerreform trotz einiger Erleichterungen für die meisten Grenzgänger eher zu einer Verschlechterung als zu einer Verbesserung ihrer finanziellen Situation führen wird“, sagt Christoph Knebeler vom Luxemburgischen Christlichen Gewerkschaftsbund LCGB. Grund dafür seien neue Regeln. So seien Grenzgänger ab kommendem Jahr verpflichtet, alle ihre Einkünfte (auch die in Deutschland) anzugeben. Das gelte auch für Doppelverdiener-Ehepaare, bei denen nur einer in Luxemburg arbeite, sagt Knebeler.
Anzeige Zwar werde das gemeinsame Einkommen nicht in Luxemburg versteuert, es diene aber als Grundlage für den neuen, 2018 in Kraft tretenden Steuersatz. Von da ab gelte, dass verheiratete Grenzgänger, die mehr als die Hälfte des gemeinsamen Einkommens im Großherzogtum verdienen, automatisch in die ungünstigere luxemburgische Steuerklasse 1 (statt wie bisher in 2) eingestuft würden, damit mehr Steuern zahlen müssten und weniger im Geldbeutel hätten.
Grenzgänger würden nur noch dann von der günstigeren Steuerklasse 2 profitieren, wenn sie mindestens 90 Prozent des gesamten Einkommens in Luxemburg erzielten. Für Pendler, die aufgrund ihrer Tätigkeit öfter in Deutschland unterwegs sind und damit nicht ausschließlich in Luxemburg arbeiten, könnte das bedeuten, dass auch bei ihnen die Abzüge steigen und sie weniger Netto haben, so Steuerexperten.
Was heißt denn das jetzt? Zitat: "Und dieses Detail könnte vor allem für Grenzgänger einige Nachteile mit sich bringen. Steuerexperten gehen davon aus, dass verheiratete Pendler, bei denen beide Ehepartner arbeiten, aber nur einer in Luxemburg beschäftigt ist, mit Einbußen zu rechnen haben. "
Weiß man das jetzt oder sind das Vermutungen? Höre das zum ersten mal. Ist das nur Panikmache oder beruht das auf Fakten?
Das ist verabschiedete Gesetzeslage, nix mit Fake oder so. War aber schon lange veröffentlicht, zumindest in der Presse von Luxemburg.
Nebenbei, der Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden von Deutschland und Luxemburg läuft seit diesem Jahr. Vereinfacht kann der deutsche Beamte die Daten von Luxemburg sehen und der Beamte von Luxemburg sieht die Steuerdaten von Deutschland und ja, auch die Daten vom Ehepartner.
Wurde übrigens mit dem DBA mit verhandelt.
Ab ersten Januar 2017 ist es soweit, alles ist abgesegnet und kommt auf uns zu.
Hierzu gab es viele Informationen im Wort, allerdings bereits vor einem halben Jahr.
http://www.wort.lu/de/politik/dossier-die-steuerreform-568cb2890da165c55dc50b40#
Den Gesetzestext findet man hier: http://chd.lu/wps/portal/public/RoleEtendu?action=doDocpaDetails&backto=/wps/portal/public/accueil/actualite/!ut/p/b1/04_SjzQ0NDIwMTIwNTXSj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfGjzOJdjFzCgjyBSvxdg80MjIwDjB2Dgo0MDAxMgAoigQoMcABHA0L6_Tzyc1P1c6NyLABcH1gg/dl4/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/&id=7020#
Für mich liest sich das als non-Jurist so, dass zwar beide Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes hernagezogen werden, man aber nur dann automatisch in Klasse 1 zurückgestuft wird, wenn man keine Auskunft erteilt. Evtl. kann das ein Jurist ohne populistisches Ansinnen verifizieren?
Imposition des contribuables non résidents La réforme fiscale tend à assurer un traitement fiscal égal entre résidents et non-résidents. L’introduction de l’imposition individuelle sur option pour les résidents à partir de l’année d’imposition 2018 sera élargie aux non-résidents suivant les mêmes modalités et conditions. Au même moment, l’imposition des contribuables non résidents mariés est remaniée pour permettre d’accorder, dès l’émission de la fiche de retenue, par la voie de l’inscription sur cette fiche, le taux d’impôt qui prend en considération l’intégralité des revenus du ménage tout en exonérant bien entendu les revenus dont le droit d’imposition appartient à l’Etat de résidence du frontalier selon les dispositions de la convention bilatérale contre les doubles impositions respective. Au courant de l’année 2017, l’ACD contactera les couples mariés non résidents et vérifiera leur situation financière. Cela entraînera pour les frontaliers mariés qui ne fourniront pas les informations concernant le revenu du ménage l’enregistrement par défaut dans la classe d’impôt 1. Finalement, une disposition sur la condition de résidence commune des personnes mariées a été supprimée en raison d’un conflit potentiel avec le droit européen.
Die habe ich noch auf www.volskfreund.de zum Thema gefunden:
"Das ändert sich ab 2018: Verheiratete Grenzgänger werden automatisch in die Steuerklasse 1 eingestuft und bekommen ihr luxemburgisches Einkommen dementsprechend einzeln besteuert. Es besteht die Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen Antrag beim luxemburgischen Steueramt stellen, damit auf Basis aller Einkünfte des Haushaltes (egal ob luxemburgisches oder deutsches Einkommen) ein globaler Steuersatz berechnet wird. Konsequenz: Grenzgängerhaushalte mit einem Verdiener in Luxemburg werden in Zukunft im Großherzogtum mit einem höheren Steuersatz besteuert werden. Grenzgänger werden die Steuerklasse 2 nur noch bekommen können, wenn mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte aus Luxemburg bezogen werden. Grenzgänger sind ab 2017 dazu verpflichtet, alle ihre Einkünfte beim luxemburgischen Steueramt anzugeben, wenn sie in den Genuss eines globalen Steuersatzes kommen möchten. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, werden sie automatisch in der ungünstigeren Steuerklasse 1 besteuert werden. (Quelle: LCGB)"
Also, wenn ich das richtig sehe, ändert sich 2017 erstmal nix.
Das hier ist der doch springende Punkt:
"Au courant de l’année 2017, l’ACD contactera les couples mariés non résidents et vérifiera leur situation financière. Cela entraînera pour les frontaliers mariés qui ne fourniront pas les informations concernant le revenu du ménage l’enregistrement par défaut dans la classe d’impôt 1."
Also versteh ich es so:
1. Im Jahresverlauf 2017 Post von der Steuerbehörde. 2. Keine Antwort --> Rückstufung in Klasse 1. 3. Wenn Antwort, hängt die Steuerklasse ab... tja, wovon? Von einer 90-Prozent-Schwelle steht da erstmal nix, aber ich hab den ganzen Text natürlich auch nicht gelesen.
Weiß jemand, worauf diese 90%-Schwelle gerechnet wird, das ist im TV ungenau formuliert?
"Grenzgänger würden nur noch dann von der günstigeren Steuerklasse 2 profitieren, wenn sie mindestens 90 Prozent des gesamten EINKOMMENS in Luxemburg erzielten."
Bisher fallen bei <90% ja "nur" die Abzugsmöglichkeiten nach 157ter weg und nun scheint die Steuerklasse 1 zu drohen? Was genau ist mit "gesamtem Einkommen" gemeint? Komplettes Welteinkommen, zu versteuerndes Einkommen oder doch nur das aus Arbeitsverhältnissen? 10% kommen ja mit Kapitalerträgen, Miete & Co schnell mal zusammen...
die Schwelle wird da erklärt und für mich ist genau diese zu verwenden:
Ich glaub das hier ist die 90% Regelung (Im text-link oben, Seite 55), dass waere echt s...:
L'alinéa 3 prévoit que les contribuables non résidents mariés peuvent demander que la retenue d'impôt sur les traitements et salaires ne se fasse pas en classe 1 mais en fonction d'un taux déterminé en fonction des revenus réels, indigènes et étrangers, réalisés par les deux conjoints. En vue de la détermination du taux à inscrire sur la fiche de retenue, et afin de vérifier si le seuil requis par l'article 157ferde 90% des revenus mondiaux imposables au Luxembourg est atteint, il y a lieu d'estimer le revenu mondial comprenant les revenus indigènes et ceux étrangers que les deux conjoints non résidents vont vraisemblablement réaliser aux cours de l'année d'imposition. Pour ce faire, les conjoints non résidents devront justifier leurs revenus annuels étrangers par des documents probants. Etant donné que le taux de retenue se base sur un montant de revenu imposable ajusté proche de la réalité mais néanmoins estimé, la retenue faite en vertu de ce taux inscrit sur la fiche de retenue ne peut être considérée comme imposition définitive et une imposition par voie d'assiette ultérieure sur base des dispositions de l'article 157fer devra obligatoirement avoir lieu après la fin de l'année d'imposition lorsque l'ensemble des revenus sera parfaitement connu.