Hallo,
ich arbeite in LUX aber wohne in DE und habe 2022 mehr als 19 Tage von Deutschland aus gearbeitet.
Ich weiß ich muss im Vordruck 100d unter "Gleichstellung des Nichtansässigen an den Ansässigen" den prozentualen Anteil angeben den ich in LUX gearbeitet habe (Bspw. 80%). Da steht auch drunter "Nichtansässige Steuerpflichtige müssen ihre luxemburgischen Einkünfte in den Spalten „zu versteuernde Einkünfte“ angeben".
Wenn ich nun zu Seite 7 "EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT" springe. Muss ich dort in der Spalte "Zu versteuernde Einkünfte" nun
1. ALLES angeben was ich bei meinem LUX Arbeitgeber verdient habe?
2. Oder nur die 80% von dem was verdient habe, und die anderen 20% in der Spalte "Steuerbefreite Einkünfte". Weil ich versteuere die 20% ja schon in DE, die müssen ja dann in LUX steuerbefreti sein?
Ich wäre dankbar für Hilfe!