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Forum / Steuern und Finanzen

LUX Steuererklärung >19 Tage  

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Yeehoo
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7 Monaten  ago  

Hallo,

ich arbeite in LUX aber wohne in DE und habe 2022 mehr als 19 Tage von Deutschland aus gearbeitet.

Ich weiß ich muss im Vordruck 100d unter "Gleichstellung des Nichtansässigen an den Ansässigen" den prozentualen Anteil angeben den ich in LUX gearbeitet habe (Bspw. 80%). Da steht auch drunter "Nichtansässige Steuerpflichtige müssen ihre luxemburgischen Einkünfte in den Spalten „zu versteuernde Einkünfte“ angeben".

 

Wenn ich nun zu Seite 7 "EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT" springe. Muss ich dort in der Spalte "Zu versteuernde Einkünfte" nun

1. ALLES angeben was ich bei meinem LUX Arbeitgeber verdient habe?

2. Oder nur die 80% von dem was verdient habe, und die anderen 20% in der Spalte "Steuerbefreite Einkünfte". Weil ich versteuere die 20% ja schon in DE, die müssen ja dann in LUX steuerbefreti sein?

 

Ich wäre dankbar für Hilfe!

 


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Tintenfisch
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7 Monaten  ago  

Hallo,

 

auf deiner Jahreseinkommensbescheinigung sollten die ausserhalb gearbeiteten Tage sowie das dadurch nicht in Luxembourg zu versteuernde Einkommen (montant net exonéré) angegeben sein. Diesen Betrag gibst du in den Einkünften als steuerbefreit an. 


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Yeehoo
3 Messages

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7 Monaten  ago  

Ahhh so einfach gehts, da war ich so schnell mit dem ausfüllen, dass ich das übersehen habe. Danke!


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Yeehoo
3 Messages

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3 Tagen  ago  

Hallo,

ich hatte das gemacht die du gesagt hast @Tintenfisch, bspw. waren das bei mir 6.000€. Das hat das Finanzamt in DE auch so übernommen. Das Finanzamt LUX hat aber nicht diesen Wert verwendet, sondern den Wert auf der Lohnsteuerbescheinigung C2) Sonstige Befreiungen der sich unterscheidet, das sind etwa 5.000€. Bedeutet bei mir wurden nun 1.000€ doppelt besteuert!

Welches Finanzamt ist hier denn nun falsch unterwegs?