Habe meinen Steuerbescheid 2013 aus D erhalten. Darin wird festgehalten: „Die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Rentenversicherungen können nicht berücksichtigt werden, da diese nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den inländischen Einkünften stehen.“
Nun weiss ich von Kollegen, dass diese durchaus berücksichtigt werden (müssen), auch gibt es dazu im Internet Hinweise, allerdings nicht eindeutig. Im Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ist zudem z.B. die Zeile 25 vorgesehen, in welcher die Beiträge zu einer ausl. Krankversicherung, die mit einer inländischen vergleichbar ist, einzutragen sind.
Wer weiss evtl. wo man einen eindeutigen Hinweis dazu finden kann bzw. sind bei eurer Progressionsvorbehaltsberechnung die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge aus Lux. mit berücksichtigt worden?