Ein internationales Rentenkonto bei der deutschen Rentenversicherung wird automatisch in Berlin angelegt, wenn man bei der Kontenklärung in Deutschland Versicherungszeiten im Ausland (z.B. Luxemburg) nachweist. Da muss man also nichts selber beantragen.
Die Bundeswehrzeiten sind Pflichtversicherungszeiten, werden also genauso wie "normale" Versicherungszeiten z.B. als Arbeitnehmer erfasst, sind also auch im Versicherungsverlauf aus Deutschland enthalten.
Grundsätzlich werden alle in Deutschland bei der Kontenklärung vorgelegten Nachweise auch in Luxemburg anerkannt, d.h. man muss seine Nachweise nicht noch einmal in Luxemburg vorlegen.
Aber: Ergänzungszeiten z.B. Schule und Studium werden in Luxemburg zwischen dem 18. bis 27. Geburtstag anerkannt, in Deutschland aber ab dem 17. Geburtstag und maximal 8 Jahre. Es kann also vorkommen, dass Studienjahre z.B. zwischen dem 26. und 27. Geburtstag in Deutschland nicht anerkannt werden, aber in Luxemburg! War bei mir nämlich so. Das eine "fehlende" Jahr habe ich dann direkt mit alten Studienbescheinigungen in Luxemburg vorlegen dürfen.
Am einfachsten ist es, einen Termin bei der CNAP zu vereinbaren, den Kontenbescheid aus Deutschland mitnehmen und sicherheitshalber alle Schul- und Studienbescheinigungen. Die Unterlagen werden dort kopiert und man braucht sie später beim Rentenantrag nicht mehr nachreichen. Mit dem Rentenantrag für Luxemburg wird dann später automatisch noch einmal eine Kontenklärung in allen Ländern, wo man gearbeitet hat, zentral vom Wohnsitzland (Deutschland) beauftragt. Meine anerkannten Ergänzungszeiten tauchten dann ab dem 57. Geburtstag auch auf den Mittelungen der CCSS auf.
Vielleicht noch interessant: Ich hatte meinen Rentenantrag direkt in Luxemburg gestellt. Von Luxemburg wurde dann gleichzeitig auch ein Rentenantrag in Deutschland gestellt, ohne dass ich das selbst gewünscht hatte. Da ich die Bedingungen in Deutschland aber noch nicht erfüllt hatte, wurde dann nur der Antrag in Luxemburg bewilligt und der aus Deutschland abgelehnt.