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Forum / Steuern und Finanzen

Lux Rentenverlauf Kontenklärung?  

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Saar74
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2 Jahren  ago  

Hallo,

in einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit zur Lösung des Luxemburger Rentenverlaufs gibt?

Kann ihr jemand sagen, wie das abläuft und ob es da Voraussetzungen gibt?

Ich bin keine 55 Jahre und es geht mir nicht um die zukünftige Rentenhöhe und so. Ich möchte lediglich den Verlauf gerne für meine Familie, falls mal etwas passiert, geklärt haben, damit alle Zeiten und Nachweise in Lux vorliegen....

Den deutschen Rentenverlauf habe ich bereits vollständig aufgearbeitet....

Danke euch

 

 


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Maisy
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2 Jahren  ago  

Die CNAP wird sich mit der deutschen Rentenversicherung in Kontakt setzen, sobald du einen Antrag auf Rente stellst.  Du kannst dir aber auch einen Beratungstermin bei der CNAP holen.  Ist wohl das einfachste

https://www.cnap.lu/informations-utiles/nos-guichets/


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Vera79
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2 Jahren  ago  

Ausserdem bekommst du doch jährlich den Ausdruck per Post


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foxi1000
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2 Jahren  ago  
Posted by: Vera79

Ausserdem bekommst du doch jährlich den Ausdruck per Post

Aber in Lux. erst ab einem Alter von 55 Jahren.


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Saar74
73 Messages

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2 Jahren  ago  

Danke für die Info, mir geht darum, jetzt schon Zeiten der Schule ab 18, Studium oder teile der Bundeswehrzeit (4 Jahre) erfassen zu lassen, die evtl. in Lux anerkannt werden.

Wenn ich später den Rentenantrag stelle, geht das ja, aber falls meine Familie in die Situation der hinterbliebenen Rente kommt , wollte ich das geklärt wissen

 


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Vera79
1756 Messages

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2 Jahren  ago  

@Foxi: Also ich bekomme jedes Jahr die Bestätigung wieviel Monate ich in L gearbeitet habe und welches mein Jahresgehalt war. Es geht ja NICHT darum wieviel man bekommt sondern wieviel Monate man eingezahlt hat und wieviel Geld als Berechnungsgrundlage dienen.


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foxi1000
232 Messages

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2 Jahren  ago  

@Vera

Da hast Du natürlich Recht, die Lux. Bestätigung der Beitragsjahre/Jahresbrutto bekomme ich auch jährlich.


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Maisy
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2 Jahren  ago  

Die deutsche Kontenklärung reicht in diesem Fall. Luxemburg und Deutschland tauschen sich aus.  Wenn es soweit ist, muss nur bei der Beantragung Bescheid gegeben werden damit im anderen Land die Abfragen gemacht werden und die Anwartschaft übertragen wird.


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info
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2 Jahren  ago  

Da verbleibt mir nur ein Hinweis ob Saar74 das Thema "Demande_BabyYear" kennt und wenn es zutrifft dieses brav abgearbeitet hat.


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

Du musst bei der Dt. Rentenversicherung ein Internationales Rentenkonto eröffnen. Ich weiß nicht mehr, wie das ging, aber die in Trier müssten das wissen. Bei der Gelegenheit kannst du auch die lux. Zeiten in D hinterlegen lassen und die werden dann in beide Richtungen geschickt. Es erscheint leider nicht auf dem Lux. Nachweis, den du jährlich bekommst (da stehen weiter nur deine lux. Zeiten drauf), aber mündlichen hat mir eine auf dem int. Rententag aus Lux schonmal bestätigt, sie hätten x Monate aus D gemeldet bekommen und in ihrem System drin.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Ein internationales Rentenkonto bei der deutschen Rentenversicherung wird automatisch in Berlin angelegt, wenn man bei der Kontenklärung in Deutschland Versicherungszeiten im Ausland (z.B. Luxemburg) nachweist. Da muss man also nichts selber beantragen.

Die Bundeswehrzeiten sind Pflichtversicherungszeiten, werden also genauso wie "normale" Versicherungszeiten z.B. als Arbeitnehmer erfasst, sind also auch im Versicherungsverlauf aus Deutschland enthalten.

Grundsätzlich werden alle in Deutschland bei der Kontenklärung vorgelegten Nachweise auch in Luxemburg anerkannt, d.h. man muss seine Nachweise nicht noch einmal in Luxemburg vorlegen. 

Aber: Ergänzungszeiten z.B. Schule und Studium werden in Luxemburg zwischen dem 18. bis 27. Geburtstag anerkannt, in Deutschland aber ab dem 17. Geburtstag und maximal 8 Jahre. Es kann also vorkommen, dass Studienjahre z.B. zwischen dem 26. und 27. Geburtstag in Deutschland nicht anerkannt werden, aber in Luxemburg! War bei mir nämlich so. Das eine "fehlende" Jahr habe ich dann direkt mit alten Studienbescheinigungen in Luxemburg vorlegen dürfen. 

Am einfachsten ist es, einen Termin bei der CNAP zu vereinbaren, den Kontenbescheid aus Deutschland mitnehmen und sicherheitshalber alle Schul- und Studienbescheinigungen. Die Unterlagen werden dort kopiert und man braucht sie später beim Rentenantrag nicht mehr nachreichen. Mit dem Rentenantrag für Luxemburg wird dann später automatisch noch einmal eine Kontenklärung in allen Ländern, wo man gearbeitet hat, zentral vom Wohnsitzland (Deutschland) beauftragt.  Meine anerkannten Ergänzungszeiten tauchten dann ab dem 57. Geburtstag auch auf den Mittelungen der CCSS auf.

Vielleicht noch interessant: Ich hatte meinen Rentenantrag direkt in Luxemburg gestellt. Von Luxemburg wurde dann gleichzeitig auch ein Rentenantrag in Deutschland gestellt, ohne dass ich das selbst gewünscht hatte. Da ich die Bedingungen in Deutschland aber noch nicht erfüllt hatte, wurde dann nur der Antrag in Luxemburg bewilligt und der aus Deutschland abgelehnt.

 


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Bine1963
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2 Jahren  ago  

Du hast deinen Rentenantrag direkt in Luxemburg gestellt?! Genau darum geht es mir, ich habe schon meine Konten geklärt, auch schon die schriftliche Info der CNAP, wann ich den Rentenantrag für meinen Anspruch aus Luxemburg stellen kann, nämlich ab Dezember 2023. Und nun? Ich wollte so Mitte 2024 in Rente gehen, also Anfang kommenden Jahres einen Termin bei der CNAP vereinbaren, zu dem Termin dann alles mitnehmen und wenn möglich schon vor Ort den Antrag einreichen? Ich gehöre nämlich auch zu denen, die noch gar nicht sicher sind, ob sie in D später eine Rente beantragen. Oder hilft mir hier meine Luxemburger Gewerkschaft? Danke für Rückinfo, denn bisher habe ich immer nur gelesen, man müßte die Rente im Wohnland beantragen.

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

In einem telefonischen Beratungsgespräch mit der CNAP hatte ich explizit gefragt, ob ich den Rentenantrag auch direkt in Luxemburg stellen könnte. Der Mitarbeiter meinte, er müsse nachschauen und sagte dann, dass das bei mir ginge. Die Kriterien dafür hat er mir allerdings nicht verraten. Da ich mit meinem Rentenantrag gleichzeitig Babyjahre und den Nachkauf von Versicherungsjahren beantragt habe, fand ich das einfacher, da Babyjahre und Nachkauf sowieso direkt bei der CNAP beantragt werden müssen und spätestens mit dem Rentenantrag auch vorliegen müssen. 

Meinen Antrag habe ich Mitte Januar gestellt.  Rente wurde mir ab August bewilligt. Die Klärung aller Details hat ca. 6 Monate gedauert, wobei zuerst die Babyjahre, dann der Nachkauf und zum Schluss der Rentenantrag selbst bearbeitet wurden. Den endgültigen Bescheid habe ich dann im September erhalten. Dies zur Info für Eure Planung. 

Aus Deutschland würde ich aktuell ca. 300€ Rente ab 67 bekommen. Das ist bei mir wohl genau der Grenzwert, wo sich das ggf. lohnen könnte. Vor dem 67sten werde ich die aber sowieso nicht beantragen. Einer ehemalige Kollegin hat man sogar bei einem Beratungstermin bei der deutschen Rentenversicherung geraten, die deutsche Rente nicht zu beantragen. Allerdings wurde hier ja schon mehrfach diskutiert, dass die Luxemburger das bei einem "teuren" Versicherten auch erzwingen könnten. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, dann würde ich auf jeden Fall mal deren Meinung erfragen. Ich bezweifle allerdings, dass die schlauer sind.

Vielleicht noch eine Bemerkung zu den schriftlichen Infos der CNAP, wann man in Rente gehen darf. Ich habe jetzt schon von drei Fällen gehört, wo mitgeteilt wurde, dass man mit 57 die lux. Pension beantragen könnte, obwohl die 480 versicherungspflichtigen Monate nicht vollständig vorliegen. Selbst bei mir wurde falsch gerechnet. Es wurden versicherungspflichtige Praktikumszeiten doppelt, als Versicherungs- und Studiumszeit, anerkannt. Ich finde es wichtig, dass jeder selbst nachrechnet und sich im klaren ist, dass rechtlich ein falscher Bescheid sicherlich auch später noch korrigiert werden kann.


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Bine1963
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2 Jahren  ago  

Erst mal ganz HERZLICHEN Dank. Ich habe mein Rentenkonto in Deutschland geklärt, dann in Lux alles eingereicht, die CNAP hat dann die Werte von Deutschland nochmal bestätigen lassen und mir dann mitgeteilt, dass ich mit 60 in Rente gehen kann, wäre also Ende diesen Jahres. Ich wollte dann im Frühjahr kommenden Jahres in Luxemburg die Rente für +- 30 Vollzeit-Versicherungsjahre beantragen. Aus Deutschland kämen bei mir Stand heute knapp 400 Euro dazu, halt ab 67. Ich werde dann sehen, ob ich diese Rente dann beantragen werde, vorher - mit den dann geltenden Richtlinien / Steuergrenzen etc - aber noch mit einem Steuerberater reden, der auf diese Fälle spezialisiert ist.


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Kurtis
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2 Jahren  ago  

Hallo MischMasch,

 

Danke das du deine Erfahrungen mit "uns" teilst.

Da du von Babyjahren und vorallem "Nachkauf" schreibst:

Gehe ich Recht in der Annahme, dass du die Rente mit 60 beantragt hattest?

Für die 57er Regelumng sind ja 480 Pflichtbeitrags-Monate erfoderlich und keine

"Nachgekauften" - dies geht erst für die "60er" Regelung.

Korrekt?