Vielleicht weiß das jemand (ggf. aus eigener Erfahrung). 2008 bekam ich Lux.Krankengeld für knapp 2 Monate, bei der Steuererklärung sagte die Dame vom dt. Finanzamt Prüm, dass das Krankengeld NICHT unter dem Progressionsvorbehalt eingerechnet wird, was zu meinem Vorteil ist. Bei der Steuererklärung für 2013 wird mein Lux. Krankengeld nur mit in den Progressionsvorbehalt eingerechnet, was zu einer höheren Nachzahlung führt. hat sich das was geändert bzw. hat sich das FA evtl. in einem Fall geirrt? Danke im Voraus.