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Forum / Steuern und Finanzen

Lux. Einkommen in deutscher Steuererklärung  

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EddieIrvine79
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12 Jahren  ago  

Hallo,

kurze Frage: Muss ich in der deutschen Steuererklärung das lux. Einkommen abzüglich der in Luxemburg angesetzten Werbungskosten angeben?

Und davon kann ich dann nochmal die Fahrtkosten abziehen (einfache Entfernung x 0,3)?

Vielen Dank im Voraus!


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Schaoten
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12 Jahren  ago  

Moien, ich glaube für eine Beantwortung brauchen wir mehr Infos zu Familienstand, Wohnsitz etc....Aus der Fragestellung erschliesst sich nicht, warum Du du das lux. Einkommen in der deutschten Steuererklärung angeben willst/musst.


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EddieIrvine79
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12 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschland. Wir wohnen in Deutschland.

Ich habe gerade meine lux. Steuererklaerung vor mir. Muss ich in der deutschen Steuererklaerung das errechnete luxemburgische steuerpflichtige Einkommen angeben (Feld 1638)?

Und davon kann ich dann nochmal die Fahrtkosten abziehen?


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EddieIrvine79
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12 Jahren  ago  

Hm, ich denke, ich muss den Wert aus Feld 773 angeben (Bruttobezuege - Abzuege = zu uebertragende Einkuenfte). Dann kann man in der Anlage AN-AUS auf Seite 3 noch die Werbungskosten angeben (in meinem Fall Arbeitsmittel Pauschale 103 EUR sowie Fahrtkosten).

Stimmt das so?


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nickonly
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12 Jahren  ago  

In der deutschen Steuererklärung muss das luxemburgische Bruttoeinkommen angegeben werden. Davon kann man dann Werbungskosten abziehen, zu denen auch die "Fahrtkosten", bzw. die Entfernungspauschale (Achtung, hier zählt die deutsche Art der Berechnung, nicht das was auf der luxemburger Steuerkarte steht!) zählen.

Gruß

edit da neue Antwort zeitgleich: Du darfst nicht luxemburgische und deutsche Steuererklärung vermischen! Deutschland interessiert nicht wie du in Luxemburg irgendwelche Bruttobezüge - Abzüge oder sonstiges berechnest. Das ist luxemburgisches Recht und die luxemburgische Seite!

Ob es dann noch Abzüge vom ausländischen Einkommen in Deutschland nach deutschem Recht geben kann, steht auf einem anderen Blatt.


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EddieIrvine79
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12 Jahren  ago  

Also mir wurde gesagt, dass ich den Betrag aus Feld 773 (Bruttobezuege - Abzuege = zu uebertragende Einkuenfte) der lux. Steuererklaerung in Feld 36 in der Anlage N-AUS eintragen soll (Bruttoarbeitslohn, von dem kein inlaendischer Steuerabzug vorgenommen worden ist).

Also nochmal: Lux. Feld 773 => Feld 36 Anlange N-AUS

In Feld 71 der Anlage N-AUS kommen dann die Werbungskosten, in meinem Fall die Fahrtkosten (einfache Entfernung x 230 x 0,3) sowie die Pauschale fuer Arbeitsmittel (103 EUR).

Ist das korrekt?


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Nein. Dann hättest du ja zweimal Werbungskosten von deinem Einkommen abgezogen.

Das deutsche Finanzamt interessiert lediglich dein Bruttoeinkommen und nicht dein um irgendwelche Abzüge aufgrund von irgendwelchen luxemburgischen Regeln vermindertes Einkommen!

Ich kann nur meinen bereits geposteten Text wiederholen: Du darfst nicht luxemburgische und deutsche Steuererklärung vermischen! Deutschland interessiert nicht wie du in Luxemburg irgendwelche Bruttobezüge - Abzüge oder sonstiges berechnest. Das ist luxemburgisches Recht und die luxemburgische Seite!

Ob es dann noch Abzüge vom ausländischen Einkommen in Deutschland nach deutschem Recht geben kann, steht auf einem anderen Blatt.

Ich weiß nicht, wo dein Info herkommt. Es kann natürlich sein, dass dem deutschen Finanzamt diese fehlerhafte Angabe bei der Bearbeitung nicht auffällt. Dafür ist es dann aber trotzdem noch nicht korrekt. 😉


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EddieIrvine79
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12 Jahren  ago  

nickonly: Ich weiß nicht, wo dein Info herkommt. Es kann natürlich sein, dass dem deutschen Finanzamt diese fehlerhafte Angabe bei der Bearbeitung nicht auffällt. Dafür ist es dann aber trotzdem noch nicht korrekt. ;)
Die Angabe kommt von der Lohnsteuerhilfe. Es kann aber auch sein, dass ich etwas falsch verstanden habe...

Ich habe es aber so verstanden, dass man vom lux. Bruttolohn 3.510 EUR abziehen kann (540 EUR Werbungskosten Pauschale, 396 EUR Fahrtkosten sowie 2574 EUR Pauschalabzug der Distanz ueber 4 Einheiten)...

Noch eine Frage: Bei den Fahrkosten in der Anlage N-AUS setzt WISO immer 0,60 EUR/km fuer die einfache Fahrtstrecke an. Das sollten doch eigentlich 0,30 EUR sein, oder?


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Also die Sache mit den Abzügen wäre mir absolut neu und es ist auch unlogisch, aber vielleicht gibt es da jetzt auch andere Interpretationen?!? Ist ja nicht so, dass bei der Steuer immer alles logisch verläuft... 🙂

Zu WISO: Den Fehler habe ich auch schon bemerkt. Wenn ich mich recht erinnere kann man das einfach von Hand auf die korrekten 0,30 EUR ändern.


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EddieIrvine79
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12 Jahren  ago  

Es

nickonly: Also die Sache mit den Abzügen wäre mir absolut neu und es ist auch unlogisch, aber vielleicht gibt es da jetzt auch andere Interpretationen?!? Ist ja nicht so, dass bei der Steuer immer alles logisch verläuft... :smile:
Es laueft jetzt sowieso auf getrennte Veranlagung hinaus, dann ist es eh Wurst 😉

Leider habe ich beim ersten Mal Zusammenveranlagung gewaehlt. Das sind jetzt aber fast 1.000 EUR Unterschied bei der Rueckzahlung (meine Frau hatte Steuerklasse 3 wegen Elterngeld)...

EDIT: @nickonly: DU hattest Recht, man muss da gesamte luxemburger Bruttogehalt angeben!

Das sollte sich aber noch aendern lassen, der (vorlaeufige) Steuerbescheid kam erst gestern...


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Petra1
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12 Jahren  ago  

Ich greife dieses Thema gerne noch einmal auf, da ich gerade über unserer Steuererklärung 2012 für D sitze (Zusammenveranlagung): - Bruttogehalt aus L ist in Zeile 16a einzutragen - Werbungskosten habe ich eingetragen Frage: sind auch die in L von mir geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung anzugeben? Habe das bisher nie gemacht, aber ich fand eine Rubrik "ausländische Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung". DANKE für alle hilfreichen Hinweise!


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Petra1
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12 Jahren  ago  

Herzlichen Dank Nickonly!

Du scheinst dich sehr gut auszukennen. Ich hatte mir das auch schon gedacht ... wurde nur stutzig, als ich diese Spalte entdeckt hatte.

LG Petra1


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Annini
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12 Jahren  ago  

Habe bislang keine passende Antworten gefunden. Verzweifele bei der Erstellung mit Elster! Wer kann mir eine andere software empfehlen ?


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Stefan Schäfer
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12 Jahren  ago  

Ich würde das Thema auf Grund momentaner Aktualität gerne nochmal aufgreifen. Ich mache gerade die deutsche Steuererklärung mit WISO, hänge aber an nachfolgender Thematik. Zunächst zur Ausgangssituation. 1 Ehepartner 2016 komplett in LUX, 1 Ehepartner unterjährig nach LUX gewechselt.

Wenn ich nun in der N-AUS das LUX-Brutto (komplettes Brutto ohne jegliche Abzüge) in "Einkommen ohne inländischen Steuerabzug" eintrage und den Wert nochmal bei "davon in FELD X (Einkommen nach deutscher Bescheinigung)" eintrage, sowie die Anzahl der Tage in LUX, käme ich zu einer fetten Nachzahlung in D wegen des Progressionsvorbehaltes. Was ich mittlerweile hier im Forum "erlesen" habe (ohne Anspruch auf Richtigkeit), muss ich noch bei in der N-AUS meine Fahrtkosten nach deutscher Berechnung in Abzug bringen.

Ist diese Vorgehensweise (LUX Gehalt auf N-AUS in beide Felder, Werbungskosten nach Berechnung D auf N-AUS) korrekt? Und kann bzw. sollte ich noch anderweitige Schritte in der deutschen Steuererklärung beherzigen, bzw. ist es normal, dass die Steuererklärung D im Jahr des Wechsels nach LUX eher zu einer Nachzahlung in D führt.