Hallo zusammen,
ich sitze gerade an der deutschen Steuererklärung für 2023 und überlege wie ich die neue Auslegung (LU-Überstunden als weiße Einkünfte in DE steuerpflichtig) umsetzen soll. Dabei kommt bei mir folgende Frage auf: Bei diesen Überstunden handelt es sich doch nun um Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, folglich müssten hier doch auch Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Konkret in diesem Fall also die Fahrtkosten nach Luxemburg zum Arbeitsplatz, da ohne diese Fahrten die Einkünfte auch nicht hätten erzielt werden können. Und dies im Zweifelsfall auch für einen Arbeitstag an dem nur ein 1 Minute zu viel gearbeitet wurde. Als Beispiel: Die Überstunden wurden an 100 Tagen aufgebaut (Nachweis über Stundenzettel möglich). Bei einer Entfernung von 50km zum Arbeitsplatz könnte ich nun 20x0,3 EUR + 30x0,38 EUR je Tag also insgesamt 1.740 EUR für 100 Tage als Fahrtkosten geltend machen. Im Ergebnis könnte sich die neue Auslegung des Finanzamtes daher sogar positiv für den Steuerpflichtigen auswirken 🙂
Oder habe ich hier einen Denkfehler? Eine Pro-Rata-Anrechnung der Fahrtkosten sollte eigentlich nicht zulässig sein (vgl. Regelung bei Teilzeitarbeit in Deutschland, auch da gilt meines Wissens nach für jeden Tag der volle Betrag unabhängig von der Stundenzahl).
Natürlich kann ich dann für die LU-Einkünfte unter Progressionsvorbehalt nur noch Fahrtkosten für Tage ohne Überstunden absetzen, aber da sind die steuerlichen Auswirkungen ja wesentlich geringer...