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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

lohnt sich Steuererklärung ?  

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dara
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12 Jahren  ago  

Hallo. Kurze Frage: kriegt man einen Teil seiner gezahlten Steuern zurück wenn man nur 5 Monate 2012 gearbeitet hat (danach in Auszeit)? Wenn ja, mit wieviel Prozent ist da in etwa zu rechnen ? Frage mich halt, ob sich der Aufwand lohnt. Danke! Dara


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topsyl
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12 Jahren  ago  

Hallo

Na klar bekommt man Steuern zurück.Einfach beim Steueramt eine Steuerrückerklärung beantragen.Im besten Fall bekommt man sogar alle bezahlten Steuern zurück,weil die Steuern im Grunde immer pro Jahr geschuldet sind,und nicht pro Monat. Ab einem jährlichen steuerpflichtigen Betrag von 11450€ (14€) werden in Steuerklasse 1 erst Steuern fällig. In der Steuerklasse 2 sind es 22700€(13€) Also nichts wie los zum Steueramt und das Formular besorgen. Frohes Fest. 😉


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dara
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12 Jahren  ago  

vielen Dank!


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info
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12 Jahren  ago  

Es kommt darauf an was die "Auszeit" bedeutet.

Ist Auszeit = Rest vom Jahr ohne Einkommen. Ist Auszeit = Rest vom Jahr mit Einkommen dass jedoch in Summe weniger als 10% vom Einkommen aus den 5 Monaten aus Luxemburg ausmacht.

Bei diesen Punkten ist der Tipp von topsyl absolut richtig.

Wurde in den verbleibenden 7 Monaten Einkommen erziehlt (Einkommen in Deutschland, Mieteinnahmen, ALG1 usw) das in Summe mehr als 10% von Einkommen aus Luxemburg beträgt dann besteht keine Möglichkeit auf einen Steuerausgleich.


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Luchs3000
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12 Jahren  ago  

Mich würde auch mal interessieren, ob ich auch mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen habe:

Seit Juni 2012 verheiratet, arbeite und wohne seit Juli 2012 auch in LUX, meine Frau arbeitet in GER. Habe für den Lohnsteuerabzug auf meiner Steuerkarte die Klasse 2 nicht eintragen dürfen, da meine/unsere Einkünfte aus GER für 2012 schon zu groß waren. Mein Lohn wurde seit Juli mit Steuerklasse 1 versteuert. Wenn ich jetzt einen Steuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich mache, werde ich dann trotzdem mit Steuerklasse 2 behandelt? Kann es sein, dass sich die Grenzen (90% des Einkommens aus LUX) zunächst nur für die Eintragung der Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte gelten?

BTW: Ich suche für meine LUX Steuererklärung 2012 und für eine kurze Steuerberatung noch einen günstigen Steurberater, wenn möglich direkt in Luxembourg oder in Echternach... Empfehlungen?


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dara
48 Messages

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12 Jahren  ago  

noch eine Rückfrage: mit Steuerrückerklärung meinst du den Lohnsteuerjahresausgleich (das Formular 163_NR welches man auf der Webseite der Lux. Steuerbehörde runterladen kann), richtig ?

Ich habe gerade mal nachgesehen und habe 2011 vom 1.1. bis 31.10. gearbeitet und 48.000 Euro brutto verdient. Habe aber keinerlei Werbungskosten, etc. die ich geltend machen kann. Lohnt sich der Antrag ?

2011 habe ich nur vom 3.1.-15.5. gearbeitet und 21.000 Euro brutto verdient. Auch keine Werbungskosten hier.

Bin Steuerklasse 1.

Danke für Tipps.


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dara
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12 Jahren  ago  

oh, habe vergessen zu erwähnen, dass Auszeit bedeutet, dass ich in den Monaten gereist bin und kein Einkommen hatte.


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info
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12 Jahren  ago  

Tja dara, dann war es das wohl mit allen Tipps.

Wenn du hättest was machen wollen wg deiner Steuer von 2011, dann hätte das bis zum 31.3.2012 erledigt sein müssen. Frist vorbei, alles vorbei, nur wenn etwas an Nachzahlung anfällt dann ist die Frist nicht vorbei.

Wie sagte Gorbi nochmal "wer zu spät kommt...."


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

Der 31.3. ist eher ein symbolisches Datum, ich kenne fast niemanden, der seine Steuererklärung bis dahin macht. Wir kriegen unsere Jahres-Gehaltsnachweise meist nur mühsam bis Ende März.


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12 Jahren  ago  

Darum kann man sich ja bis zum 31.3 eine Fristverlängerung beantragen. Fehlt die jedoch auch wird seit ca 2 Jahren eine recht harte Linie gefahren sofern eine Rückzahlung ansteht.

Es kommt ein Brief mit einem einzigen Satz in dem auf die abgelaufene Frist verwiesen wird.

Das ist auch eine Möglichkeit den Haushalt von Lu zu entlasten.