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Forum / Steuern und Finanzen

Lohnsteuerklasse sowie Kinderboni bei nicht leiblichem Kind  

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mattes1
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9 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

folgende Situation. Ich wohne mit meiner Freundin seit Dezember 2015 zusammen. Sie bringt ihr Kind mit in die Beziehnung und bezieht Kindergeld in Deutschland und ist auch dort Berufstätig.

Da wir nun zusammen gezogen sind, fragen wir uns, ob uns ebenfalls Kinderboni aus Lux zusteht und ob ich die Steuerklasse wechseln könnte. Wir haben uns informiert, finden allerdings keine Information, ob ich der leibliche Vater des Kindes sein muss.

Ich persönlich sehe keinen Unterschied zu einem leiblichen Vater, da ich genauso auch finanziell für das Kind aufkomme.

Hat hier jemand ein paar Infos?

Vielen Dank!


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info
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9 Jahren  ago  

Wenn du heiraten gehst schon, Adpotieren ginge auch noch. Aber so, nö.


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mattes1
15 Messages

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9 Jahren  ago  

Hey,

vielen Dank für die Info.

Schaut euch mal bei Gelegenheit den Antrag an:

http://www.cnpf.lu/fileadmin/file/cnpf/Demande_AF__ALL_.pdf

Hier kann ich explizit angeben das ich Kindergeld für das Kind meiner Partnerin beantrage. Irgendwie ist es sehr verwirrend, aber grundsätzlich gebe ich dir Recht.

Vielleicht hat noch jemand genauere Informationen.

Danke!


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Wenn sich nach der Heirat mit deiner Freundin der hauptsächliche Wohnsitz des Kindes nicht ändert, kannst du den Boni aus Lux beziehen. Aber ohne Heirat ändert sich nichts.


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3715 Messages

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9 Jahren  ago  

@mattes1

"Hier kann ich explizit angeben das ich Kindergeld für das Kind meiner Partnerin beantrage. Irgendwie ist es sehr verwirrend..."

Das ist einfach zu erklären, hier geht es um die Kinder der Partnerin bei der der Antragsteller der leibliche Vater des Kindes ist.


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Seonaid
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9 Jahren  ago  

@mattes1 Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es genauso ist wie bereits von den Vorschreibern beschrieben. Solange ihr nicht verheiratet seid, steht dir kein Kindergeld aus Luxemburg zu.

Nur am Rande und auch aus eigener Erfahrung: Falls du irgenwann das Kind deiner Partnerin adoptieren willst und der leibliche Vater noch irgendwo lebt, wäre das eine sogenannte "Stiefkindadoption". Und das geht auch nur, wenn du die Kindesmutter vorher heiratest.


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

@Mattes1:

Wohnsitz des Kindes ist Deutschland; Kindesmutter ist hier (= in D.) beschäftigt; somit vorrangiger Anspruch auf Kindergeld in Deutschland. Im Falle einer Heirat würde sich, sofern die Beschäftigung der Mutter weiterhin in D. besteht, nichts an der Situation ändern, ausser dass du rechtlich gesehen der Stiefvater wirst und somit (ab Heirat) in Luxembourg Anrecht auf Unterschiedszahlungen hast.


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Nadine0478
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9 Jahren  ago  

Hallo. Also ich weiß von meiner Freundin das sie Kindergeld und Boni usw von Luxemburg bekommt und sie ist NICHT mit ihrem Freund verheiratet. Sie hat 2 Kinder aus einer anderen Beziehung bekommt aber die Gelder von Luxemburg weil ihr Freund dort arbeitet und sie zusammen wohnen. LG


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toster
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9 Jahren  ago  

Hallo. Habe mal auch Fragen. Ich bin seit 2 Jahre verheiratet. Wohne in DE, arbeite in LU. Meine Frau hat Tochter 16 Jahre alt. Wir wohnen alle zusamen in DE. Meine Frau arbeitet nich und bekommt Kindergeld fur die Tochter aus DE. Tochter von meine Frau ist nicht von mir adoptiert. Haben wir auch Anspruch auf Kindergeld und Kinderbonus aus Luxemburg? MfG


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Seonaid
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9 Jahren  ago  

@toster: Ja, ihr habt Anspruch - umgehend beantragen!

@nadine: Wo arbeitet denn deine Freundin bzw. der Vater der Kinder? Evtl. bekommt sie das Kindergeld aus Lux, weil der Kindesvater dort arbeitet. Ihr Freund hat damit nichts zu tun. Für die Kindergeldkasse existiert der quasi nicht.


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toster
3 Messages

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9 Jahren  ago  

Meine Frau arbeitet nicht.. Und sie hat alleinige Sorgerecht... Bekommt kene unterhalt und Kindergeld von Vater der Kinder..Vater wohnt nich in EU.


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Nadine0478
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9 Jahren  ago  

@seonaid

Meine Freundin arbeitet gar nicht! Und der Kindsvater arbeitet in Deutschland!! Sie sind NICHT verheiratet und standen auf der Meldebescheinigung noch nicht mal alle 4 zusammen drauf. Und dennoch bekommt sie alles von lux!! Das weiss ich GENAU! Konnte es nämlich auch zuerst nicht glauben. Habe es aber selbst gesehen!! Also irgendwie scheint der FREUND dann doch zu existieren!


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

@toster Spielt keine Rolle! Das Kind hat seinen "Hauptwohnsitz" bei euch, ihr seid verheiratet also steht euch auch die Differenzzahlung samt Kinderbonus und Schulgeld aus Lux zu. Schnellstens beantragen!

@Nadine0478 Ich bin der gleichen Meinung wie Seonaid und kann mir das nur schwer vorstellen. Irgendjemand von den beiden muss schon mal in Lux gearbeitet haben und eventuell ist bei der "Abmeldung" irgendwas schief gelaufen. Glaube jedenfalls das es ziemlich teuer werden wird, sobald der CNPF dieser Fehler auffällt.


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toster
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9 Jahren  ago  

Soll ich als Antragsteller beantragen, oder meine Frau, Mutter von Kind?


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info
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9 Jahren  ago  

@Nadine0478

Würde wetten das der Partner (nicht der Kindesvater) Unterhaltverpflichtet wurde, das nennt man eine sg Bedarfsgemeinschaft.

Wenn deine Freundin sich in Bewegung setzt und einen Job annimmt ist der Anspruch vorbei.