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Forum / Steuern und Finanzen

Lohnsteuerjahresausgleich mehr als 19 Tage DE  

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Howardscuts
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7 Jahren  ago  

Wo gebe ich denn im Formular für den Lohnsteuerjahresausgleich die Tage an die ich in Deutschland (mehr als 19) gearbeitet habe? Schließlich will man ja die Steuern für die Tage nur in einem Land bezahlen 😀


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7 Jahren  ago  

Man muss da keine Tageanzahl angeben, nur den Steuerpflichtigenbetrag muss man eintragen.


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Howardscuts
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7 Jahren  ago  

Das heißt bei den Einkommen einfach den Anteil für Deutschland eintragen?

Und den deutschen Anteil bei Luxemburg entsprechend abziehen oder den gesamten (laut Abrechnung) Verdienst in Luxemburg angeben?


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Howardscuts
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7 Jahren  ago  

Das heißt bei den Einkommen einfach den Anteil für Deutschland eintragen?

Und den deutschen Anteil bei Luxemburg entsprechend abziehen oder den gesamten (laut Abrechnung) Verdienst in Luxemburg angeben?


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Dein AG muss eigentlich auf Deiner Lux Steuerbescheinigung eine Trennung vornehmen. Der auf D entfallende Teil steht unter den Ausnahmen. Wenn nicht , musst Du die Trennung selber vornehmen. in der LU Steuererklärung: den in LU steuerpflichtigen Teil als Einkommen in LU, den in D steuerpflichtigen Teil als steuerbefreite Einkommen. in der D Steuererklärung den in D steuerpflichtigen Teil als Einkommen und den in LU steuerpflichtigen Teil als steuerbefreit nach DBA.

Da FA Trier hat einen besonderen Fragebogen auf seiner Website dazu (Zusatzangaben für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitgeber in Luxemburg) https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/home/vordrucketrier/vordrucke-des-finanzamts-trier/index.html