Wo gebe ich denn im Formular für den Lohnsteuerjahresausgleich die Tage an die ich in Deutschland (mehr als 19) gearbeitet habe? Schließlich will man ja die Steuern für die Tage nur in einem Land bezahlen 😀
Dein AG muss eigentlich auf Deiner Lux Steuerbescheinigung eine Trennung vornehmen. Der auf D entfallende Teil steht unter den Ausnahmen. Wenn nicht , musst Du die Trennung selber vornehmen. in der LU Steuererklärung: den in LU steuerpflichtigen Teil als Einkommen in LU, den in D steuerpflichtigen Teil als steuerbefreite Einkommen. in der D Steuererklärung den in D steuerpflichtigen Teil als Einkommen und den in LU steuerpflichtigen Teil als steuerbefreit nach DBA.
Da FA Trier hat einen besonderen Fragebogen auf seiner Website dazu (Zusatzangaben für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitgeber in Luxemburg) https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/home/vordrucketrier/vordrucke-des-finanzamts-trier/index.html