Hallo zusammen, ich starte im August einen Job in Luxemburg, zahle also Steuern, wohne in Deutschland. Habe irgendwo gelesen, dass man einen Lohnsteuerjahresausgleich erst machen kann, wenn man eine bestimmte Dauer - bezogen auf die Jahreszeit -in Luxemburg gearbeitet hat. Richtig? Falls ich diese Zeit mit meinen fünf Monaten (08-12) nicht erfülle, heißt das dann dass ich die Steuern "abschreiben" kann? Vielen Dank für geeignete Hinweise.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Soweit ich weiß kannst du einen Lohnsteuerjahresausgleich erst nach 9 Monaten machen!? Dir bleibt ja aber die Möglichkeit eine Steuererklärung zu machen (die aber dann verpflichtend jedes Jahr).
Ich habe mich damals dazu entschlossen (ich hatte die ersten Monate die falsche Lohnsteuerklasse da die Lohnsteuerkarte noch nicht da war) das Geld in den Wind zu schreiben! Mir langt es bereits einmal jährlich eine Steuererklärung in D machen zu müssen:cry:
Ach so, fürs 2009 habe ich einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, da ich nur 9 Monate gearbeitet habe auf Grund eines vorhergehenden congé parental und wiederum der falschen Lohnsteuerklasse. Leider habe ich bisher nichts mehr davon gehört.. Vielleicht weiß ja hier jemand wie lange die Bearbeitungszeiten sind? (vermutlich wie in Luxemburg üblich 1-2 Jahre, oder?)
Vielen Dank für die bisherigen Hinweise. Frage: gibt es einen Unterschied zwischen Steuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich. Rein prakmatisch habe ich mir vorgestellt, ich rechne in 2010 meine Einkommen in D mit dem deutschen Finanzamt ab und meine Einkommen ab August in L mit dem luxemburger Fiskus. In der Einzelbetrachtung hätte ich dann jeweils in jedem Land ein relativ geringes Einkommen aufs Jahr gesehen, also würde auch wenig Steuern zahlen. Wäre doch ganz nett, oder? Ist das so oder liege ich da falsch?
Ein Lohnsteuerjahresausgleich in Luxemburg wäre sich lohnen wenn Sie mehr in L als D verdiennen. In L wird ihr Gehalt monatlich so versteuert wie Sie 12 Monaten das gleiche verdient hätten... Die Steuererklärung wäre noch besser, wenn Sie noch absetzbare Kosten einzutragen haben. ich stehe Ihnen zur Verfügung für weitere Infos: 621 232 264.
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