Hallo,
könnte man nicht pauschal folgende Behauptung aufstellen:
Wenn die z.B. Kapital- und Vermietungserträge aus D für den lux. Progressionsvorbehalt (z.B. Einnahmen von 10.000 Euro) höher sind, als die Beträge die man in Lux. bei einer Gleichstellung mit den lux. Anwohnern absetzen (z.B. 8.000 Euro) kann, dann ist es sinnvoller eine Nicht-Gleichstellung mit Steuerklasse 1 bei Aufteilung der Einkommen 50/50 zu beantragen!?
In diesem Falle würde doch der Steuersatz niedriger liegen als wenn man Steuerklasse 2 mit Gleichstellung beantragt, da die Einkünfte für den Progressionsvorbehalt die absetzbaren Positionen übersteigen. Oder mache ich einen Denkfehler?