Hallo, kann jdm zu og Thema etwas sagen? Laut Punkt I.2 der Konsultationsvereinbarung vom 11.01.2024 wird an Krankheitstagen mit oder ohne Lohnfortzahlung keine Arbeitszeit ausgeübt.
Der Lohn ist demnach mit im Ansässigkeitsstaat zu versteuern gemäß Arbeitgeber (wenn 34 Tage überschritten) und wird für 2024 mit angeben in der Lohnbescheinigung bei den "Auslandstagen". Entsprechende Steuern würde man zurück erhalten aus Lux. Weiss hier jmd etwas zu? Danke