sondern? Soll er das etwa frei erfunden haben? Das wäre sehr gewagt für einen Fachanwalt/Steuerrechtler.
INFO FLASH
SP98 gönnt sich in Luxemburg eine Mini-Erhöhung
Herr Wonnebauer hat mir 2003 noch erklärt, dass die Arbeitszeit als Grenzgänger auf Dienstreisen in Deutschland auch in Luxemburg versteuert werden muss. Ok, da war er 20 Jahre jünger. Er hat sicherlich in den letzten Jahren dazugelernt, aber perfekt ist auch ein Steuerrechtler nicht. 🙄
Hallo zusammen
ich hab noch eine Frage Rente in Luxemburg mit 60 (Rente Deutschland erst mit 67).
d.h. Krankenversicherung nur Luxemburg ? auch wenn ich in Deutschland zu versteuerende Einnahmen aus Vermietung oder Zinseinkünfte habe ??
Kollegen meinten man dürfte gar keine Einkünfte in Deutschland haben.
Weiss da jemand Bescheid ? Danke für eine Antwort
In einem anderen Beitrag wurde diese Frage auch gestellt.
Am besten die dt. Krankenkasse anrufen und fragen ob neben der Rente auch andere Kapitaleinkünfte zu Beitragszahlungen verpflichten.
Das Gesetz mit Krankenkassenbeiträgen auf ausländische Renten gibt es seit Sommer 2011.
Seit dem muss man auf die ausländische Rente der dt. Krankenversicherung nachweisen (lux. Rentenbescheid ist anzufragen) und vorlegen.
Dann musst du auf deine lux. Bruttorente den vollen Krankenkassenbeitrag ( bei dt. und lux. Rentenbezug) per Dauerauftrag zahlen. Bei der DAK sind das per heute 11,55 % von der lux. Bruttorente. So die Auskunft vor 2 Tagen.
Für pflichtversicherte Rentner sind die sonstigen Einkünfte aus Kapitalzinsen oder Mieteinnahmen in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig! Nur Einkünfte aus abh. oder selbständiger Beschäftigung und Versorgungsbezüge (z.B. weitere Renten, auch Betriebsrenten) aus Deutschland führen zu einer Versicherungspflicht in D!
die genannten 11,55 % sind der halbe Regelbeitrag auf die Rente plus die Pflegeversicherung.Das ist identisch mit dem was auf deutsche Renten gezahlt wird.
Wenn immer vom "vollen" Beitrag geredet wird, den man zahlen müsste, meint das den vollen Beitrag, der auf deutsche Renten gezahlt werden muss, also der halbe Regelbeitrag.
Solange Du in LU krankenversichert bist, gelten die Bestimmungen in LU. KV Beiträge auf sonstige Einkünfte sind nicht fällig.Wenn du in D krankenversichert bist, gilt was MischMasch geschrieben hat.
Da die Zeit in LU als gesetzlich versichert gilt, ist in aller Regel bei Grenzgängern die Vorversicherungszeit erfüllt, daher ist man in D als Renter pflichtversichert. KV Beiträge sind dann nur für Renten und andere Versorgungsbeiträge zu zahlen, aber nicht für Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen.
Ich wiederhole mal meinen Beitrag und frage mal jeden...
in Luxemburg krankenversichert zu sein als Rentner zahlst du nur 4,2 % inkl. Pflegever. vom lux. Brutto
In Deutschland musst du lt. EU Gesetz vom 1.7.2011 auf deine lux. Rente zusätzlich 11,55 % inkl. Pflegevers. auf das lux. Brutto per Dauerauftrag monatl. an die dt. Krankenversicherung zahlen.
Da unsere Rente auf lux. Basis ist und die Krankenkassenbeiträge in Lux. niedriger sind, inklusive des Steuerabzugs, davon ist nirgends die Rede und wird auch nirgendwo angesprochen.
Dagegen müsste am angehen.
Zu Lebzeiten (Arbeit in Lux) war ich auch in Lux krankenversichert und!! konnte in D zum Arzt gehen. Die deutsche "Krankenversicherung hat im Hintergrund " mit Lux abgerechnet. Alles ohne Probleme. Warum nicht zukünftig auch für Rentner? Etwas kompliziert würde aber Arbeitsstellen schaffen und die Rentner könnten ruhiger leben.
Suche Mitstreiter....und wie man vorgehen könnte.
Ich nenne das Diskriminierung und nicht wie andere sagen... " jammern auf hohem Niveau."
Und die EU Gesetze sind nicht immer richtig.
1. Man zahlt nicht "zusätzlich" sondern "an Stelle von"
2. Wenn man gegen das Gesetz vorgehen will sind die Klagewege ja offen, denn eine politische Änderung halte ich für aussichtslos da wir Grenzgänger zu den ganz wenigen gehören die davon nicht profitieren.
3. Der höhere KV Betrag ist sehr wohl bei der Steuer auf die Rente zu berücksichtigen.