An der Grenze Wellen wurden, werden Zollbeamte kontrollen Punkto Kraftfahrzeugssteuer durchführen /durchgeführt.
In Luxemburg immatrikultierte Kfz-Halter müssen sofort vor Ort deutsche KfzSteuern nachzahlen wenn sie auch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Sprich diese müssen sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg Kraftfahrzeugsteuern zahlen.
Ist dies im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Deutschland legal ??
Habt ihr auch schon davon gehört?
Gruss MS