Liebe Forumsgemeinde,
wieder eine steuerrechtliche Frage von meiner Seite (SuFu funktioniert bei mir leider nicht).
Wir haben im Jahr 2015 ein Grundstück in D erworben.
Zu dem für anfallende Kosten gedachten Steuerkredit sagt Guichet.lu: "Der Steuerkredit ist für Personen gedacht, die privates Wohneigentum erwerben wollen und zum Zeitpunkt der Errichtung der notariellen Urkunde: - entweder im Großherzogtum Luxemburg gebietsansässig und beim Einwohnermeldeamt (Bureau de la population) einer Gemeine gemeldet sind; - oder noch nicht im Großherzogtum Luxemburg gebietsansässig sind, sich jedoch dazu verpflichten, das Gebäude künftig als Wohnsitz zu nutzen.
Dem Wortlaut nach kommt dies für uns demnach nicht in Frage, da die Immobilie in D liegt (es sei den hier wurde schon auf europäischer Ebene ein Recht erstritten, ähnlich der Absetzbarkeit von Darlehenszinsen für Immobilienkredite).
Allerdings steht dort auch: "Im Europäischen Wirtschaftsraum lebende Nicht-Gebietsansässige werden den Gebietsansässigen insofern gleichgestellt, als sie nicht verpflichtet sind, eine Anzahlung auf die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren zu leisten und anschließend die Erstattung zu beantragen: sie gelangen automatisch in den Genuss des Steuerkredits, sofern sie sie bei der Aufnahme der Urkunde beantragt haben.
Frage 1: Ist meine Annahme richtig, dass auch nicht-gebietsansässige (also wir GG) in den Genuss des StKredits kommen? Frage 2: Wie genau funktioniert das mit einem Steuerkredit? Frag Ist meine Annahme richtig Frage 3: Falls das mit dem StKredit nicht klappt bzw. unvorteilhaft/kompliziert ist, kann man die Kosten im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb anderweitig geltend machen und wenn ja, welche genau (Notarkosten, Umschreibungskosten, Maklercourtage)?
Im Voraus schon mal villmools Merci!