Hallo,
wer kennt sich tiefer in der o.a. Materie aus?
Hintergrund: Wenn durch Auszahlung eine Bausparvertrages eine wohnwirtschaftliche Verwendung erforderlich ist: Bis wann ist dieser Nachweis und in welcher Form zu erbringen?
Beispiel: Auszahlung BSV im Herbst 2020: Muss dann der Erwerb, Umbau, Modernisierung oder Tilgung eines bestehenden Kredites automatisch im Anschluss, sprich in dem Steuerjahr geschehen? Oder gibt es eine Frist? (Nicht jeder kann umgehend Handwerker bekommen oder hat das Recht monatlich eine Sondertilgung zu machen?
Auf den einschlägigen Portalen der Bausparkassen und bei guichet.lu werden leider keine dataillierten Informationen dazu veröffentlicht - oder ich habe diese nicht gefunden ...