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Forum / Steuern und Finanzen

Komplizierter steuerlicher Sachverhalt  

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SZ1982
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen, meine Freundin und ich heiraten im Dezember und sind ein wenig ahnungslos hinsichtlich der zukünftigen steuerlichen Behandlung. Sie ist Belgierin und zurzeit auch noch in Belgien wohnhaft bzw. angemeldet. Geplant ist, dass Sie ab Dezember Ihren 1.-Wohnsitz in DE hat, aber unter der Woche weiterhin in Belgien lebt und in LUX arbeitet. Bis zum 1. Kind 😉

Ich: Wohnhaft in Deutschland 41***, arbeite 100% in DE Sie: Wohnhaft in 67** Belgien, arbeitet 100% in Luxemburg Heimfahrten jede Woche 240 km (eine Strecke)

Was macht Sinn? Ich: Lohnsteuerklasse IV in Deutschland für mich und getrennte Veranlagung (Gehalt ca. 3.500 € brutto) Sie: Gehalt ca. 3.800 € brutto in Luxemburg --> Steuervorteile ???

Oder wie würdet Ihr das machen? Haben wir u.U. Vorteile aus einer doppelten Haushaltsführung?

Danke für hilfreiche Kommentare. Mfg, Stefan


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alpinkatze
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11 Jahren  ago  

Du schreibst gerade, ab 1. Dezember hat sie ihren 1. Wohnsitz in D. Was ist da kompliziert? Versteuert werdet Ihr dann so werden, daß Euer Einkommen in L erwirtschaftet wird und Euer Wohnsitz sich in D befindet. Korrigier' mich jemand, wenn ich hier irre.


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SZ1982
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11 Jahren  ago  

Na meine Frage zielt wie folgt. Ich bin echt kein Experte. Sorry 🙂 Der Haushalt in Arlon bleibt als 2. Haushalt bestehen (MG -- Arlon = 240 km). Lohnt es sich ggfs. eher über die doppelte HHF abzurechnen anstatt die Steuervorteile durch getrennte Veranlagung zu nutzen? Hat da jmd. Erfahrung?


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herbea
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11 Jahren  ago  

Luxemburg kennt im Steuerrecht keine Doppelte HHFührung. Da ja Deine Frau wohl pendelt und nicht Du ist die Diskussion hinfällig. Für Deine künftige Frau heisst es nur zu schauen, ob für die Besteuerung als Wohnsitz D oder B in Frage kommt.

In D ist m.E. in den meisten Fällen eine getrennte Veranlagung sinnvoller, da ja der Progressionsvorbehlat spielt und relativ viel Kosten abgesetzt werden müssen um den Effekt wieder wettzumachen. Klasse IV ist halt in D eine Besteuerung als "Jungeselle", es kommt i.d.R. nicht zur Nachzahlung.


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SZ1982
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11 Jahren  ago  

vielen dank für die erklärung. dann machen wir es so, dass ich die IV in DE nehme und sie separat veranlagt wird in luxemburg, das hat auch schon ganz gute vorteile für uns 😉 danke euch für die hilfe. Mfg, Stefan


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Nur mal so am Rande, in Lux kann man nicht separat veranlgt werden!

Wenn man verheiratet ist, müssen immer eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden! Gerade im Jahr der Heirat kann der Besuch eines Steuerberaters sinnvoll sein....

Gr


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herbea
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11 Jahren  ago  

Richtig, in Lux kann man nur (eventuell) eine gemeinsame Erklärung abgeben, wenn man wenigstens 90% des Welteinkommens (desjenigen, der in Lux arbeitet) in Lux erzielt. Weiterhin müssen mehr als 50% vom HH einkommen in Lux verdient werden, um Steuerklasse 2 zu bekommen. Dann gibt es aber auch bei der lux. Steuererklärung den Progressionsvorbehalt (Berücksichtigung des deutschen Einkommens, was meistens auch nicht besonders interessant ist, weil zu wenig Abzüge möglich sind, um diesen Effekt zu neutralisieren. I.d.R. bekommt man dann ein Schreiben von der lux. Steuerverwaltung, dass eine Steuererklärung nicht sinnvoll ist. Es kann dann zwar nichts abgesetzt werden , man wird aber auch nicht zusätzlich besteuert und man bekommt nur die Steuerklasse 2 und gut ist....


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CaptainHook
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11 Jahren  ago  

Heisst also im Umkehrschluss:

wenn die Ehepartner in D wohnhaft sind und nur einer in Lux. Arbeitseinkünfte erzielt, der andere also keinerlei Einkünfte erzielt, dann hat der in Lux. arbeitende Ehepartner Steuerklasse 2 und man kann sich in Lux. steuerlich wie ein Ansässiger behandeln lassen (90%-Welteinkommnens-Regel).

In diesem Falle ist dann die gemeinsame Steuererklärung in Lux. IMMER vorteilhaft, da sich einige Aufwände steuerlich absetzen lassen (best. Versicherungen, Bausparvertrag, Rentenversicherung, Spenden, Kinderbetreuungskosten etc.)


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SZ1982
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11 Jahren  ago  

ei ei ei, dieses Fachchinesisch.

Zusammenfassend ist es also wie folgt:

Frau -- Steuerklasse 2 in Lux ohne weitere Steuererklärung Ich --> Steuerklasse 4 in DE (leider),aber was solls, netto bleibt gleich wie bei Steuerklasse 1


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herbea
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11 Jahren  ago  

dennoch muss auch in Lux erst mal die Steuererklärung gemacht werden, erst wenn die Steuerverwaltung abwinkt, kann man darauf verzichten, selbst wenn es nur Arbeit ist und nix rumkommt!


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Also ganz so ist es doch soweit ich weiß nicht, wenn ich nicht in LUX ansässig bin, bin ich beschränkt steuerpflichtig und ich kann den Antrag stellen, dass wie ein Steuerinländer behandelt werde. So lange man das nicht tut, muss keine Erklärung abgegeben. Erst wenn man z.B. mehr als 100.000,00 EUR aus nichtselbständiger Arbeit bekommt, kommt man in die Pflicht zur Abgabe. Es gibt noch weitere Grenzen, aber für den Fall dürfte das der relevante sein.

Die 4 in D würde ich auch fällen, aber ggfs. macht die Zusammenveranlagung Sinn, das Gehalt rechnet zwar zur Steuersatzberechnung mit rein, allerdings können auch z.B. die Werbungskosten für beide angesetzt werden. Was sich unterm Strich wieder lohnen kann….

Ich rechne jedes Jahr neu, welche Veranlagung gewählt wird..


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SZ1982
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11 Jahren  ago  

Danke für den Tipp. Kannst Du mir nen guten Steuerberater empfehlen in Lux. zu diesem Thema?:cool:


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Leider nicht, habe ich Lux noch nie was abgegeben.

Aber interessanter dürfte doch auch nach Heirat die D Situation sein...