Aus dem neuen Koalitionsvertrag (S.167):
“Aus Deutschland abfließende Einkommen sollen angemessen besteuert werden. Sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung ist zu vermeiden. Dazu werden wir die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten, und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden.“
kennt sich hier jemand aus und kann eine Auskunf geben, ob das für unseals Grenzgänger mit nichtselbständiger Tätigkeit in Luxemburg „gefährlich“ werden kann. Oder verstehe ich das komplett falsch als Laie? Mir ist klar, dass niemand eine Kristallkugel hat, aber bestimmt mehr Erfahrung mit sich verändernden DBAs als ich.