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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Koalitionsvertrag - Aussage zum DBA  

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Markus2409
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3 Jahren  ago  

Aus dem neuen Koalitionsvertrag (S.167):

“Aus Deutschland abfließende Einkommen sollen angemessen besteuert werden. Sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung ist zu vermeiden. Dazu werden wir die Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten, und die Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen, um ungewünschte Steuergestaltung zu vermeiden.“

kennt sich hier jemand aus und kann eine Auskunf geben, ob das für unseals Grenzgänger mit nichtselbständiger Tätigkeit in Luxemburg „gefährlich“ werden kann. Oder verstehe ich das komplett falsch als Laie? Mir ist klar, dass niemand eine Kristallkugel hat, aber bestimmt mehr Erfahrung mit sich verändernden DBAs als ich.


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obitwo
327 Messages

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3 Jahren  ago  

Interessanter finde ich diesen Abschnitt (aus "Arbeitszeit und Arbeitsort"; S. 68/69), besonders den letzten Satz:

"Homeoffice grenzen wir als eine Möglichkeit der Mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ab. Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sind bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen.
Dies erfordert Information und Beratung der Beschäftigten sowie deren angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice erarbeiten wir im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen. Coworking-Spaces sind eine gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher Regionen. Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten
einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf. Für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen muss Raum bleiben. Mobile Arbeit soll EU-weit unproblematisch möglich sein."


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PsstGeheim
763 Messages

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3 Jahren  ago  

Interessant, den Satz "Mobile Arbeit soll EU-weit unproblematisch möglich sein." könnte man als initiativ verstehen, dass man an der Sozialversicherungsgrenze arbeiten möchte, Entfall oder Erhöhung der 25% oder ähnliches. Dann würde der Arbeitnehmer nur seine Home Office Tage versteuern, aber die Sozialversicherung wäre nicht in Gefahr.

Aber, ich glaube nicht dass sie sich in absehbarer Zeit etwas ändert, weder bei Steuer- noch bei Sozialversicherungsschwellen.