Hallo zusammen, Habe eine wohl banale Frage bzgl. Angaben als Grenzgänger in der deutschen Steuererklärung. In Lux werden ja keine Kirchensteuern erhoben. Heißt das, dass ich diese dann in der deutschen Steuererklärung "nachversteuern" muss, sprich hier in Deutschland noch entrichten muss? Gruß und schon vielen Dank für eure Antworten Pflux
Und wie siehts aus, wenn der Ehepartner in Deutschland arbeitet und man eine gemeinsame Steuererklärung abgibt? Gibt es dann keine anteilige "Nachversteuerung" über progressive Effekte, sprich dass die Kirchensteuer der Ehepartnerin höher ausfällt resp. der Steuersatz? Wie ist eure Erfahrung? Besser zusammen oder getrennt veranlagen oder hat dies keinen Einfluss auf die hier angesprochene Thematik?
Im Prinzip hast du zwei Optionen, wenn du es mit der Kirche im Positiven oder im Negativen ernst meinst. Im ersteren Fall gibst du freiwillig eine Spende die der Höhe des Anteils entspricht, die du bei gleichem Bruttoabkommen in Deutschland zahlen muesstest. Im letzteren Fall tretet ihr aus der Kirche aus, dann spart ihr beide die Kirchensteuer (das hat den Vorteil, dass du die beleuchteten Buecherregale von Tebartz-van Elst und viele andere Sachen nicht mitfinanzieren musst, z.B. Erstklassefluege nach Indien, fette Mercedes mit denen sich kirchliche Wuerdentraeger gerne durchs land bewegen usw, leider haben die Predigten von Franziskus hier nur theoretischen Charakter). Wenn du allerdings denkst, naja aus Bequemlichkeit bin ich halt in der Kirche, bins so gewohnt, dann machs so wie oben beschrieben. Einfach ggf. nachversteuern.
Es ist ja so, wie CaptainHook schon geschrieben hat. Man muss ja als Grenzgänger nur Steuern in Deutschland zahlen, wenn man dort Einkünfte erzielt hat (z.B. Zinseinkünfte, die den Freibetrag überschreiten oder Mieteinkünfte etc.). Wenn man allerdings keine Einkünfte hat, schlägt sich die o.a. Frage bzgl. der Kirchensteuer ja nur durch den Progressionsanteil im Falle einer gemeinsamen Veranlagung im resultierenden gemeinsamen Steuersatz nieder. Deshalb war ja meine Frage, ob von Euch schon jemand mal die beiden Fälle durchdacht resp. durchkalkuliert hat: 1. gemeinsame Veranlagung mit etwas niedrigerem Steuersatz als bei getrennter Veranlagung oder 2. getrennte Veranlagung und somit kein Ansatz der Kirchensteuer, da allein keine Einkünfte in Deutschland.
Klar ist das wiederum abhänging von den zu versteuernden Einkünften der Ehepartner...aber wenn man mal von gleichhohen Einkünften ausgeht, müsste dann doch für Grenzgänger die getrennte Veranlagung auf jeden Fall die günstigere sein, oder nicht?
"Man muss ja als Grenzgänger nur Steuern in Deutschland zahlen, wenn man dort Einkünfte erzielt hat"
Falsch, es ist egal wo auf der Welt du das Geld verdienst. Es ist grundsätzlich immer in Deutschland steuerpflichtig da hier das sg Wohnortprinzip gilt. Das DBA zB zwischen Deutschland und Luxemburg setzt diesen Grundsatz explizit ausser Kraft.
Zb sind Zinseinkünfte aus der Schweiz in Deutschland steuerpflichtig (frag mal Hoeneß und die Frau Schwarzer)
Zu deiner Frage, tipp doch einfach die Beträge in einen der online Steuerrechner ein und schau was raus kommt.