Hallo liebe Mitglieder, die Kindergeldkasse Luxemburg fordert von mir zuviel gezahlte Beiträge zurück. Ich habe drei Kinder, für eins waren sie noch zuständig. Ich habe niemals eine falsche Angabe gemacht. Scheinbar, da die anderen Beiden jetzt erwachsen sind, würde meine Kleine nur noch als ein Kind zählen. Die Kasse selbst hat aber 2010 die Kindergeldzahlungen eingestellt für die beiden Grossen, wussten also über die Konstellation Bescheid. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Sorry verstehe ich nicht. Ist doch klar, sobald die anderen beiden volljährig sind, dass man dann für das 3. Kind nur noch den Betrag bekommt, der einem zusteht, wie wenn man nur 1 Kind hat. Die Kindergeldkasse kann doch nicht bei jeder Zahlung monatlich überprüfen, ob die anderen Kinder mittlerweile volljährig sind - da hättest Du denke ich mal schon aktiv werden müssen!
Ich habe Bekannte denen ist dieses auch passiert. Sie haben bei der Ausgleichszahlung auch mehr bekommen und ihnen blieb nichts übrig als diesen Betrag auch zurückzuzahlen. Die werden das notfalls auch rechtlich durchsetzen. Was ich allerdings nie verstehe, ist man sieht und weiß doch das man zuviel und auch unberechtigt mehr bekommt. Und irgendwann fällt das auf und die Konsequenz müsste auch bekannt sein.
Um genau zu sein, die beiden Älteren sind von einem Vater, der in Deutschland arbeitet, die Jüngste von einem Vater, der in Luxemburg arbeitet. Für die Kleine hab ich monatlich mein Kindergeld aus Luxemburg, für die Älteren immer nur die Differenzzahlung. Bis 2010 bekam ich diese, da würde das Gesetz geändert. An 18 kein Kindergeld mehr aus Lux. In Deutschland bekam ich für die Briden noch bis letzten Monat. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen doch aus Lux Kindergeld bekommt. Habe Antrag auf Nachzahlung gestellt. 4 Jahre hätte ich Anspruch gehabt. Sie zahlen nur zwei Jahre zurück. Das Amt wusste ja Bescheid und hat das Kindergeld der Kleinen nicht angepasst. Ich dacht, es ist so richtig. Jetzt wollen die fünf Jahre den Mehrbetrag einziehen, bezahlen selbst aber nur zwei Jahre rückwirkend zurück. Gemein
Habe das schon so oft geschrieben, schaut doch mal auf guichet.lu vorbei.
Hier die Ergebnisse für den Suchbegriff "kindergeld"
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/support/recherche/index.php?q=kindergeld
Mit einem Wort hätte man alles was man braucht angezeigt bekommen.
Da habe ich schon oft geschaut. Aber zu spät. Wenn ich von Lux den Bescheid bekomme, ab 18 Jahre hat man kein Anspruch mehr von Ihnen, kann kein Mensch ahnen, dass sie dieses Gesetz kurz drauf wieder ändern. Als Grenzgänger wird man von niemandem informiert. Auch dort geht nicht hervor, wieviel Geld einem genau zusteht bei mehreren Kindern. Ich hatte ja noch Kinder im Haushalt. Auch steht da, dass Studenten Kindergeld erhalten, wenn sie nicht einen gewissen abgetragen Einkommen übersteigen. Für Studenten gibt es aber kein Kindergeld. Alles nicht so einfach.
Kann es sein das Verständnisprobleme existieren?
Da stehen die aktuellen Beträge aufg der Seite und wie die berechnet werden, das kann man also sehr gut selbst nachrechnen.
Zu deinem zweiten post, jetzt wird auch noch die Studienbeihilfe mit dem Kindergeld vermixt - was soll das denn sein?
ps - ein Hinweis noch, du hast jedes Jahr Geld bekommen und nach der Rechtslage muss jeder die Abrechnung gegen prüfen. Damit hätte die Gesetzesänderung sehr wohl innerhalb von 2 Jahren auffallen müssen und es wäre absolut genug Zeit da eine Anpassung einzufordern.
Hallo, keinerlei Verständigungsprobleme- nicht auf den Kopf gefallen-es steht beim KINDERGELD bei Studenten, die mindestens ...... Nicht bei Studienhlfe.Beiträge berechnen, weiss ich wie das geht, aber ich habe ja drei Knder und auch noch aus Deutschland Kindergeld bekommen, das ist ja der Punkt. Ich habe seit 2010 keine Differenzzahlung mehr bekommen (obwohl ich Anrecht hatte) und seither keine Sbrechnung mehr. Kndergeld für die Eine gibt es jeden Monat
Naja, hier geht es um den technischen Sekundarunterricht und der ist nicht zu verwechseln mit einem Hochschulstudium.
Ansonsten, deine Anspüche vor 2014 sind verjährt da kein Antrag gestellt wurde und wer keinen Antrag stellt hat grundsätzlich schon mal keinen Anspruch - klingt hart, ist aber leider so.