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Forum / Steuern und Finanzen

Kindergeldfragen  

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MaFi
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12 Jahren  ago  

Ich habe mich hier angemeldet, da mein Exmann im Juni in Luxemburg anfängt zu arbeiten und er mir gerade was über das Kindergeld berichtet hat, ich daraus aber nicht schlau werde und google hat mich noch verwirrter.

Zur Situation: Exmann ab 1.6.in Lux beschäftigt. Ich, Hausfrau (heirate im Juni erneut) mit 15 Jahre altem Sohn in Deutschland beziehe das Kindergeld (184,- ) in Deutschland

Er will mir irgendwelche Formulare zuschicken, die ich ausfüllen soll und dann bekäme ich Gelder aus Lux. Mich wundert das und ich habe Bedenken. Ich will da nicht irgendwas unterschreiben und hinterher bekomme ich eine "Quittung" und muß da irgendwas nachzahlen.

Er erzählt mir was von 500,- doppeltem Kindergeld oder was weiß ich... Vielleicht kann mich mal jemand aufklären, damit ich das verstehe.

Ich hoffe darauf, nicht nur irgendwelche Links zu bekommen, denn google habe ich heute schon gequält, aber nicht wirklich was zu meiner Situation gefunden.

Danke im Voraus


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Fredde
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12 Jahren  ago  

In LUX gibt es zunächst einmal mehr Kindergeld(bei einem Kind ca. 50 Euro mehr plus Schul anfangszulagen und Kinderbonus 76,88 pro Monat) als in Deutschland. Das sind dann in ihrem Fall sicher 700 Euro Kindergeld im Jahr. Der Kinderbonus wir anders verrechnet. Da der Vater ihres Sohnes nun in LUX arbeitet und sie keine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Deutschland ausüben geht der primäre Kindergeldanspruch auf LUX über. Also es macht schon Sinn die Formulare zu unterschreiben. Die Kindergeldkasse in DE wird nämlich die Zahlung einstellen sobald die mitbekommt das der primäre Anspruch nun in LUX liegt. Normalerweise funktioniert das ohne Probleme. Das eventuell zuviel gezahlte Kindergeld aus DE wird zurückgefordert und das Kindergeld dann aus LUX gezahlt.


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Und hier dann auch noch einen Link (mit daten aus dem Jahre 2009):

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3091


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Siddy74
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12 Jahren  ago  

Ist es nicht so das der neue Mann dann erst einmal der ausschlaggebende Part ist und die Person, die das Kind erzieht und wo das Kind lebt? Der Ex hätte somit erst einmal nix mehr damit zu tun. Ich bin mir aber nicht so sicher ob es auch so ist?!

Kindergeld ist fast das selbe wie in der BRD. BRD = 184 und Lux = 185€, also einen Euro mehr. Weiß nicht wie mein Vorredner auf 50 kommt???? Der Kinderbonus ist eine reine Steuergeschichte und hat nix mit dem Kindergeld zu tun. Ich würde mir in dem speziellen Fall einen Fachmann suchen oder mal auf der Famillienkasse anrufen.


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info
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12 Jahren  ago  

Ein neuer Tag, schon wieder der Hinweis - schaut einfach zuerst auf die offizielle Info page von Luxembourg!

Wer dann noch Fragen hat der kann diese hier formulieren und wird sicher Hilfe erhalten.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/index.html


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MaFi
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12 Jahren  ago  

Es tut mir leid, wenn ich mit meiner Frage genervt habe, aber ich habe nirgends was darüber gefunden, wenn die Kindsmutter erneut heiratet. Ich das egal?

Ichwerde, wenn es soweit ist, mich wohl doch mal bei der Familienkasse erkundigen. Ich bin da nach wie vor sehr verunsichert, ob ich das machen muß, da sich ja anscheind die Familienkasse in Deutschland ausklinkt...


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Beim Kindergeld kommt es zunächst auf den Kindsvater und dann erst der Stiefvater an (und um korrekt zu sein gilt das natürlich auch für die Kindesmutter bzw. Stiefmutter). Zunächst einmal wir geprüft was der Kindsvater oder Kindsmutter macht. Das bestimmt dann den primären Kindergeldanspruch. Also wenn der Kindsvater oder die Mutter in Deutschland arbeitet liegt der primäre Anspruch in Deutschland. Dann wird geschaut was der Stiefvater macht wenn das Kind bei ihm wohnt. Arbeitet der in DE ist nur DE zuständig (klar!). Arbeitet der in LUX bekommt er das Differenzkindergeld aus LUX und das alle halbe Jahre. Arbeitet der Kindsvater nun in LUX und die Mutter arbeitet nicht (im rechtlichen Sinne!) dann ist der primäre Anspruch in LUX und DE müsste die Differenz zahlen die es aber nicht gibt. Dann wird das Kindergeld monatlich gezahlt. Der Arbeitsort des Stiefvaters ist dann nicht relevant. Ist weder die Kindesmutter noch der Kindsvater sozialversicherungs relevant beschäftig und der Stiefvater in LUX beschäftigt bekommt man das Kindergeld aus LUX.

Zu den 50 Euro kommt man wenn man die Alterszulage ab 12 Jahre mitrechnet.


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MaFi
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12 Jahren  ago  

da bin ich wieder... und ratlos...

bin jetzt seit einer Woche verheiratet und versuche mich gerade an dem Antrag auf Kindergeld, welches mir mein Exmann zugeschickt hat.

Ich gehe davon aus, das ICH Antragssteller bin... verheiratet seit .. blablaba dort gege ich, da ich Hausfrau bin an: Ich bin ohne Arbeit.. und meine Krankenkasse (warum brauchen die diese Angabe?)

sooo nun mein Problem... dann kommt der Abschnitt mein Ehepartner/Lebensgefährte... da muß ja wahrscheinlich mein Exmann rein, oder? und geschieden seit.. blablabla mit der Anschrift in Deutschland und die Daten des Arbeitgebers.

Ich weiß nicht, ob ich da auf dem Schlauch stehe oder ob das so richtig ist...

und was ist mit der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes?

Sorry, wenn ich euch auf den Keks gehe, aber ich weiß mir sonst nicht zu helfen..


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Siddy74
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12 Jahren  ago  

Guten Morgen,

also die Bescheinigung ist eine "Meldebescheinigung" übe rdie gemeldeten Personen in eurem Haushalt. Die gibt es im Rathaus kostenlos für das KG. Antragsteller ist derjenige, der auch in Lux. arbeitet, also dein Ex Mann. Wo lebt denn das Kind, bei dir oder deinem Mann? Wieso hat dein Mann ein AG in der BRD, dachte der arbeitet in Lux.? Von Krankenkasse weiß ich nix auf dem Formular, da müsste Sozialverschierungsnummer uns Luxemburg stehen, hast du keine Lux Nummer einfach leer lassen.

Grüße


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Siddy74
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12 Jahren  ago  

achja, Glückwunsch zur Hochzeit ;-):bigsmile:


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MaFi
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12 Jahren  ago  

danke...

mein Exmann arbeitet in Lux und wohnt in D .

Mein Sohn lebt bei mir.

Krankenkasse steht beim Antragssteller... aber das brauche ich ja dann nicht... gilt ja dann für meinen Exmann.

dann sehe ich das richtig, das ich das Ding gar nicht unterschreiben muß? denn auf der 2. Seite steht ja, das das nur von beiden unterschrieben werden muß, wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

weiterhin steht unten nur ein Anschnitt für das Einwohnermeldeamt. müssen das beide ausfüllen? und auch da steht im 2. Punkt der Ehepartner... was ich ja nicht bin


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Siddy74
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12 Jahren  ago  

Hast du diesen Antrag: " target="_blank" rel="nofollow">http://www.cnpf.lu/fileadmin/templates/skins/skin_cnpf/css/DemAllFamAll.pdf#pageMode=bookmarks#pageMode=bookmarks] ANTRAG

Antragssteller ist derjenige, der in Lux sozialversicherungspflichtig ist, also Dein Ex Mann auch wenn das Kind bei dir lebt und von dir betreut wird. Krankenkasse kommt dann von Deinem Mann in das Feld, ebenso wie die Sozialversicherungsnummer deines Mannes. Das mit dem Einwohnermeldeamt habe ich komplett weg gelassen da du ja die Melde und Haushaltsbescheinigung vom Amt dazulegst. Normalerweise müsste dein (Ex)Mann das Ding auzsfüllen, da er ja auch Antragssteller ist. Wie das nun mit der Haushaltsbescheinigung aussieht in dem Fall weiß ich nicht genau ... von dir oder von deinem Mann oder beide? Das Kind lebt ja bei dir, dein Mann ist Antragssteller .... vom Gefühl würde ich mal beide dazulegen aber da können die auf dem Amt besser Auskunft geben welche benötigt werden.

" target="_blank" rel="nofollow">http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocations-familiales/#panel-1!] Kindergeld

Grüße


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Siddy74
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12 Jahren  ago  

achja, eine Kopie vom Scheidungsurteil würde ich eventuell auch mal sicherheitshalber dabei packen ...


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MaFi
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12 Jahren  ago  

dann hat es sich mein Exmann anscheind einfach gemacht, in dem er mir das geschickt hat 😉


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MaFi
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12 Jahren  ago  

ja den Antrag aus dem Link habe ich von ihm geschickt bekommen