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Forum / Steuern und Finanzen

Kindergeldberechtigung  

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Aru Ba
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1 Jahr  ago  

Hey liebe Forum Freunde,

Bin ich berechtigt, wenn ich während der Elternzeit in die Niederlande umziehe und einen festen Arbeitsvertrag habe, deutsches Kindergeld zu beziehen?

 

Falls ja,

Muss ich mich dann aus Deutschland abmelden oder kann ich meine Adresse weiterhin dort lassen auch wenn ich fest in den Niederlanden lebe? Meine Anschrift ist die meines Elternhauses. Wir leben momentan noch in deren Eigentum in einer seperaten Wohnung

 

Und falls jetzt auch ja,

 

Spielt es Eine Rolle ob wir oft dort sind oder nicht?

Beste Grüße und lieben Dank im Voraus. 🙂

 

 

 

 

 


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3703 Messages

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1 Jahr  ago  

1. Natürlich musst du dich in Holland anmelden.

2. Damit ist Holland für das Kindergeld zuständig.

3. Du darfst natürlich einen Wohnsitz in Deutschland behalten, da es aber nicht der Lebensmittelpunkt ist hat er weder bei der Sozialversicherung, Sozialleistungen oder dem Steuerrecht eine Bedeutung. Nebenbei sind es so komisch wie es klingen mag zwei Erstwohnsitze.

Nebenbei, das Kindergeld in Holland ist höher als das Kindergeld in Deutschland.

4. Der Lebensmittelpunkt wird nicht daran fest gemacht wie oft man da ist, hierzu einfach den Lebensmittelpunkt auf wiki nachlesen.


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Aru Ba
2 Messages

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1 Jahr  ago  

Danke für die Antwort 🙂 Mein fester Arbeitsvertrag ist in Deutschland, ist nicht Deutschland dann für das Kindergeld verantwortlich? Vllt. Ging das aus der Frage nicht so gut hervor...