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Forum / Steuern und Finanzen

Kindergeld wer ist zuständig?  

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Denisk
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich möchte ganz kurz meinen Fall schildern. Seit August 2012 lebt mein Sohn aus erster Ehe bei mir. Mit meiner jetzigen Frau habe ich 3 weitere Kinder. Da meine Frau Luxemburger ist und unsere Kinder in Luxemburg geboren wurden, beziehen wir für diese Kindergeld aus Luxemburg. Jetzt meine Frage welche Kasse ist für meinen ältesten Sohn (13 J.) zuständig? Luxemburg verweist auf die deutsche Kasse und umgekehrt. Für eure Antwort bedanke ich mich im Voraus.

MfG


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info
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12 Jahren  ago  

dazu fehlen folgende Angaben: Wohnort, Meldeort Sohn, Arbeitsort Mann und Frau.


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Denisk
9 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo Info,

danke für den Hinweis. Wohn- und Meldeort ist in Deutschland. Ich arbeite in Luxemburg und meine Frau ist mit 4 Kindern zu Hause ausreichend gefordert.

MfG


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Nun,

sollte deine erste Frau in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigt sein dann besteht zunächst einmal der primäre Kindergeldanspruch in Deutschland. Dieses wird dann angerechnet und in Luxemburg besteht ein Anspruch auf Differenzkindergeld inklusive Kinderbonus und Zulagen.

MfG


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Denisk
9 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo Fredde,

danke für die Info. Bezieht sich der Differenzbetrag ausschlieslich auf ein Kind oder auf alle vier? Denn 3+1 würde dann einen anderen Kindergeldbetrag ergeben, als wenn alle 4 in Lux. berücksichtigt würden.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Meines Wissen wird es als viertes voll angerechnet. Ich an deiner Stelle würde sofort eine Meldebescheinigung vom Kind nehmen und dann ab zu Familienkasse Lux.


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Also das Kind wird als viertes Kind voll angerechnet! Davon wird dann der Betrag abgezogen den du in Deutschland bekommst. Macht bei dem vierten Kind inklusive Kinderbonus und Schulanfangszulage sicher ca. 3000 bis 3500 Euro im Jahr.

Soweit ich weiss hättest du für deinen Sohn aus erster Ehe schon immer das Differenzkindergeld bekommen müssen, unabhängig davon wo er wohnt.

MfG,


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Hallo, da stimm ich dir voll zu. Nur das vierte Kind braucht eine Meldebescheinigung mit der Adresse des Vater`s. Adresse. Gruss Jürgen


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Fredde
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12 Jahren  ago  

Frage:

Ist bei leiblichen Kinder eine Meldebescheinigung nötig? Bei Stiefkinder ist das so, aber bei leiblichen Kindern?


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Schau mal das Kind könnt ein andern Nachnamen haben ( durch Heirat der Ex-Ehefrau)!!!!!