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Forum / Steuern und Finanzen

Kindergeld künftig aus Deutschland statt Luxemburg  

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Roberto EmPe
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4 Jahren  ago  

Hallo Miteinander,

als meine Kinde vor 16 und 17 Jahren geboren wurden, habe ich das Kindergeld in Luxemburg beantragt (und bekomme es seither von dort). Damals war ich Alleinverdiener der Familie. Seit ein paar Jahren hat meine Ehefrau nun einen 450 € Job in Deutschland. Nun habe ich neulich gelesen, dass wir in diesem Fall das Kindergeld aus Deutschland beziehen müssten und aus Luxemburg die Differenz zwischen lux. und dt. KG erhalten würden.

Ist das richtig?

Was muss ich jetzt tun, um künftig das Kindergeld aus Deutschland zu bekommen und die Differenz aus Luxemburg (ich will das korrekt machen)?

Vorab vielen Dank für fundierte Antworten!


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eralli
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4 Jahren  ago  

Hallo,

die Frage ist letztendlich wo euer Wohnsitz ist. Ist der in Deutschland muss das KG in DE beantragt werden. Ausgleichszahlung gibt es dann ueber Lux. Weitere Infos bekommt ihr auf der zustaendigen deutschen Familienkasse  .


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eralli
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4 Jahren  ago  

Ich muss meine Nachricht von vorhin nochmals korrigieren, eventuell hilft das.

Hier noch einige Infos:

VORRANGIG ODER NACHRANGIG?

  • Verschiedene Situationen bestimmen welches Land vorrangig und welches Land nachrangig zuständig ist.

Hier die häufigsten Fälle:

a)       Ein Elternteil arbeitet in Luxemburg, der andere in Deutschland, die Familie wohnt in Deutschland. Die deutsche Kasse ist vorrangig zuständig und zahlt die Familienleistungen in der Regel monatlich. Da die luxemburgischen Leistungen in der Regel höher sind, bezahlt dei Lux Kasse halbjährlich die Differenzbeträge.

 

b)      Beide Elternteile arbeiten in Luxemburg, die Familie wohnt in Deutschland. Luxemburg ist vorrangig zuständig und bezahlt die Leistungen monatlich aus. Sollten die deutschen (oder andere ausländische Leistungen) höher sein und besteht ein Anrecht auf Grund der Residenz, können Sie in Ihrem Wohnland Differenzzahlungen beantragen.

 

c)       Ein Elternteil arbeitet in Luxemburg, der andere in Belgien, die Familie wohnt in Deutschland: das Land mit den höchsten Beträgen zahlt an die Familie, die Kasse erhält jedoch eine Rückzahlung vom 2. Arbeitsland. Deshalb muss auch in beiden Ländern in denen einer Arbeit nachgegangen wird, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt werden.

 

Vorgehensweise: in jedem Fall ist ein Antrag and die Lux. Zukunftskeess zu stellen.


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4 Jahren  ago  

Hier die Service-Center Nummer:

0800 4 5555 30* - Persönliche Anliegen
Über diese Telefonnummer beantwortet ein Service-Center montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag.