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Forum / Steuern und Finanzen

Kindergeld bei Studium in D  

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Pumuckl76
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4 Jahren  ago  

Guten Morgen,

ich habe irgendwo gelesen, dass wir kein (Differenz-)Kindergeld mehr für unseren volljährigen Sohn bekommen, wenn dieser in D studiert. Bei der Recherche auf den offiziellen Seiten konnte ich dazu allerdings nichts finden, was das bestätigt.

Ich arbeite in L, meine Frau in D, daher bekommen wir Kindergeld in D und Differenz-KG in Luxemburg.

Bekommen wir jetzt noch das D-Kindergeld in Lux, wenn unser Sohn im Herbst in Deutschland studiert?

LG

 


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4 Jahren  ago  

Das deutsche KiGe aus Deutschland wird weiter bezahlt, leider entfällt das Differenzkindergeld. Ob das luxemburger CEDIS System euch etwas bringt müsst ihr selbst mal checken.


Profilbild von message_count_100
Sarceni
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4 Jahren  ago  

Ab 18 Jahren, spätestens bei Schulabschluss (Studium ist keine Schule!), entfällt das luxemburgische Kindergeld und damit auch die Differenzzahlung.

CEDIS: Das luxemburgische Studienbeihilfe (CEDIS) wird mit dem deutschen Kindergeldanspruch verrechnet.

Das Basisstipendium beläuft sich zurzeit auf 1.050 € pro Semester, umgerechnet also 175 € monatlich. Da das deutsche Kindergeld höher ist, entfällt der Anspruch auf Zahlung des luxemburgischen Basisstipendiums.

Wenn dein Kind in D studiert, also in seinem Wohnsitzland, hat es als Kind von Eltern, die in Deutschland wohnen kein Anrecht auf das luxemburgische Mobilitätsstipendium (zzt. 1.286 € pro Semester).

https://guichet.public.lu/de/citoyens/enseignement-formation/etudes-superieures/aides-logement/aide-financiere.html

 

 


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4 Jahren  ago  

@Sarceni

Deine Angaben sind zwar nicht falsch, aber ob hier ein Sozialstipenduim oder ein Familienstipendium berücksichtigt werden muss kann man aus den o.g. Angaben nicht bestimmen, darum kam mein Hinweis es selbst zu checken.


Profilbild von message_count_100
Sarceni
137 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Info,

ich habe weder das Sozialstipendium noch das Familienstipendium erwähnt, sondern eine Verlinkung zur Seite vom Guichet eingefügt, auf der alle staatlich-luxemburgischen Stipendienarten für Studenten aufgeführt sind.

Basisstipendium: Verrechnung mit deutschem Kindergeldanspruch. Also i.d.R. kein Anspruch für Grenzgänger.

Mobilitätsstipendium: entfällt, wenn das Grenzgängerkind im eigenen Land (hier also D) studiert.

Was bleibt, ist das D-Kindergeld für den studierenden Sohn, wenn "D" für Deutschland steht und nicht für Differenz.

 


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Pumuckl76
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4 Jahren  ago  

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!

... auch wenn sie mir leider nicht gefallen ?

Aber O.K., so isses halt ?