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Forum / Steuern und Finanzen

Kindergeld bei Geringfügiger Beschäftigung.  

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uhlche
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16 Jahren  ago  

Hallo,

bin neu hier und hab schon gleich eine Frage.... Ich fange am 01.01.09 in Deutschland eine Stelle als Geringfügig Beschäftigte (400 Euro Job) an, vorher war ich daheim und hab meine Kinder gehütet.... Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus? Muß ich das in Deutschland beantragen und Luxemburg überweist nur den den Differenzbetrag, oder muß ich als "Mini-jobber" gar nix machen, und alles kann so wie bisher weiterlaufen? Danke schon mal im voraus für eure Hilfe:bigsmile:


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dirkangela
954 Messages

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16 Jahren  ago  

Streng genommen bist du ja jetzt in D Sozialversichert, damit hast du auch Anspruch auf Kindergeld in D.

Das mußt du der CNPF eigentlich melden. Wenn du ehrlich sein oder auf nummer sicher gehen willst, dann stelle einen Kindergeldantrag in D. Mit dem was dort rauskommt, wendest du dich dann an die CNPF. Wahrscheinlich kommt dann nur noch die Differenz aus L.