Hallo,
bin neu hier und hab schon gleich eine Frage.... Ich fange am 01.01.09 in Deutschland eine Stelle als Geringfügig Beschäftigte (400 Euro Job) an, vorher war ich daheim und hab meine Kinder gehütet.... Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus? Muß ich das in Deutschland beantragen und Luxemburg überweist nur den den Differenzbetrag, oder muß ich als "Mini-jobber" gar nix machen, und alles kann so wie bisher weiterlaufen? Danke schon mal im voraus für eure Hilfe:bigsmile: