Wenn in D eine Steuererklärung zu machen ist, weil man als Grenzgänger z.B. eine Wohnung vermietet, muss dann auch das Kindergeld angegeben werden? Meiner Meinung nach ja und zwar in Anlage Kind, Seite 1, Zeile 6 (Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2013). Richtig?
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
OK, da niemand eine Antwort hatte, habe ich mich beim Finanzamt erkundigt. Hier die Antwort für alle, die es interessiert:
Das luxemburgische Kindergeld ist in der deutschen Einkommensteuererklärung nirgends anzuführen.
In der Anlage Kind Zeile 6 ist lediglich der fiktive Anspruch aufs deutsche Kindergeld einzutragen. Soweit das Kind noch keine 18 Jahre alt ist und im gemeinsamen inländischen Haushalt lebt, ist also ein Kindergeld in Höhe von 2.208,- Euro für das erste Kind einzutragen. Dies führt dazu, dass gegebenenfalls der günstigere Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, andernfalls wird nur das fiktiv bezogene deutsche Kindergeld berücksichtigt.