Hallo,
jetzt hab ich auch mal eine Frage.
Habe eben einen Ablehnungsbescheid der Zukunftskeess bekommen, weil die Ergotherapieschule (3 Jahre schulische Ausbildung) meiner Großen kein "Studium der Sekundarstufe II" ist. Hat von Euch jemand Erfahrung, sind schulische Ausbildungen (bspw. auch Physiotherapie) nach der 10. Klasse kindergeldberechtigt?
Ich würde mich hier ggf. auf den Standpunkt stellen, dass dies eine dem Sekundarunterricht gleichgestellte Ausbildung oder eine "angepasste Schulausbildung" ist. Sollte ich einen Widerspruch einlegen?
Danke!
Corvin