Hallo, bislang waren meine Frau und ich in Luxemburg tätig. Dementsprechend kam das Kindergeld bislang ebenfalls aus LUX. Wenn sich meine Frau nun in DE arbeitlos melden und zukünftig Arbeitslosengeld aus DE bekommen würde - ist dies als Einkommen zu betrachten? Wäre dann als Folge DE für das Kindergeld erstrangig zuständig und wir bekämen dann zukünftig nur noch die Differenzahlung aus LUX? Vielen Dank schon mal falls jemand dazu etwas beitragen kann.
Hallo,
durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland wechselt hier auch der Vorrang beim Kindergeld. Das Arbeitslosengeld I bezeichnet man hier als sogenannte "Lohnersatzleistung". Ich gehe davon aus, dass Ihr in Deutschland wohnt. Daher müsstest Ihr der Kasse in Luxembourg die Veränderung anzeigen und bei der Kasse hier in Deutschland Kindergeld beantragen. Für die Dauer des Anspruchs auf Kindergeld besteht hier vorrangiges Anrecht; Die Zukunftskeess erstattet euch halbjährlich die Unterschiedsbeträge. Sollte der Anspruch auf Arbeitslosengeld I enden, ist auch der (vorrangige) Anspruch auf Kindergeld zu prüfen.
@SaarMosel Vielen Dank - dass habe ich mir schon so gedacht...Dummerweise kommen wir dann wohl auch über die 90% Regelung...
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