Ich habe ja nicht abgestritten, das die Auskunft falsch sein könnte, das mag sein oder nicht sein, das weiss ich noch nicht, ich habe mich halt daran gestört das ich es sprachlich vielleicht nicht richtig verstanden hätte. Aber ich möchte das auch nicht weiter hochschaukeln, daher reiche ich dir Hand und vergessen ist die Sache. Ich fahre Montag zur Familienkasse und spreche dort vor, vielleicht erfahre ich dort dann mehr.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Zurück von der Familienkasse, ging ausnahmsweise schnell voran. So nun zu den Fakten. 1. Es war die Differenzzahlung 2. Sie war korrekt ohne Boni. 3. Dieses Gesetz ist 01.01.2015 in Kraft getreten 4. Das gilt nur für sehr wenige und bei mir war es ein Missverständnis.
Erklärung: Unsere Tochter nimmt seit letzten Jahr an einen Austauschstudium Rechtswissenschaft/ Auslandspraktikum in Kanada teil. Um dort von der Kanzlei in den Genuss von Fördermittel zukommen, immerhim 2100 Kanadische Dollar ( ca 1400€ ) musste eine Wohnsitzabmeldung von Trier und gleichzeitig ein Erstwohnsitz in Kanada getätigt werden. Ich hatte dann auf der Familienkasse einmal angerufen und nachgefragt wie das sich da auf das KIndergeld auswirken würde. Man schickte mir ein Formblatt welches in Kanada ausgefüllt werden musste und bestädigt das die Verlegung des Wohnsitzes meiner Tochter nur zeitweise und nur wegen des Studiums sei. Dieses wurde auch in Kanada problemlos ausgefüllt und unsere Tochter hat uns das dann gesendet. Bis dahin alles o.k. Jetzt kommt der Fehler. Auf diesem Formal ist oben der Name unserer Tochter, geb.,Geburtsort und jetziger Wohnsitz mit Adresse in Kanada eingetragen. In den nächsten Spalten steht unser Name und der unserer anderen Tochter, geb., und Geburtsort aber keine Wohnsitzangabe. Da ich dachte das alles so o.k ist, habe ich das an die Familienkasse weitergereicht. Die Sachbearbeiterin ist dann davon ausgegangen, das weil nur ein Wohnort eingetragen ist, nämlich der in Kanada, das dieser für uns alle gelte und uns dann alle nach Kanada ausgebürgert. Und dieses sei 01.01.2015 gültige Gesetz besagt, das für Kindergeldbezieher mit Wohnsitz ausserhalb der EU der Boni nur noch über eine Steuererklärung ausgezahlt wird. Aber am Ende bin ich trotzdem der Depp, weil für eine Nachzahlung des Boni muss ich jetzt erst eine Meldebescheinigung von Trier holen wo nachgewiesen wird das wir den Wohnsitz in der BRD haben, und er wird dann erst mit der Differrenzzahlung im Januar nachbezahlt. Daher braucht sich wohl eher niemand anderes Sorgen zu machen. Für alle anderen, bleibt alles beim Alten.
Hallo,
Also ich kann nur folgendes sagen. Wir haben 2 Kinder und ich habe immer die Differenzzahlung im Jan und Juli erhalten, da meine Frau in D beschäftigt ist. 368€ aus D und aus L 1358,88€ halbjährlich (72,72€ KG Differenz + 153,76€ Bonus pro Monat).
meine Frau hat im April 2015 auhc in L angefangen zu arbeiten. In D haben wir sie abgemeldet und in L angemeldet. Seit April bekommen wir aus L monatlich 440,72€ KG und 153,76 Bonus monatlich. Ende März kam dann noch eine Differenzzahlung von Jan bis März 2015 679,44€ (72,72KG + 153,76€ Bonus pro Monat x diese 3 Monate), da wie geschrieben sie im April in L angefangen, dafür haben Sie im März die Differenz der 3 Monate gezahlt.
Hallo HubertLoren, erstmal vielen Dank für die Erläuterungen. Ohne ihnen zu nahe treten zu wollen, aber ihr Fall ist so speziell, ein kleiner Hinweis im Ausgangsposting hätte vielleicht geholfen, nicht alle Leute mit Differenzzahlung hier verrückt zu machen. Trotzdem viel Glück bei weiteren Behördenabenteuern.
Wenn man mir bereits letzte Woche am Telefon diesen Sachverhalt so geschildert hätte, wäre keine Nachfrage hier erfolgt und ich hätte nicht den Weg und Zeit opfern müssen um heute dort persönlich vorzusprechen. Ich wäre im Traum nicht darauf gekommen, das es nur an dieser Bescheinigung liegen könnte weil diese falsch eingeordnet worden ist. Für mich war der Ausgangspunkt alle erforderlichen und von der Familienkasse geforderten Bescheinigungen liegen korrekt vor.
das war nun wirklich ein Sonderfall, aber letztendlich haben wir es doch geklärt und ich bin der Meinung, dass wir nicht immer jeden persönlich angehen, oder in Umkehr alles so sehen sollten, als würde man persönlich beleidigt.
es geht in einem Forum doch darum, Fragen und Probleme verschiedener Personen zu klären, oder ? also bleibt doch einfach locker, ihr wollt doch auch nicht beleidigt werden ?
gruss Paddy1
Also ICH finde HubertLoren hat es sehr gut erklärt. Und denke mal er/sie wusste beim Ausgangsposting ja nicht woran es liegt, hat es aber doch direkt aufgeklärt. Manch anderer hätte es einfach so stehen lassen und es nicht megr kommentiert. Ich finde es gut erklärt!! Und wir müssen uns keine Gedanken mehr machen wie, was, Warum... Danke HubertLoren Lg
Schulgeld kommt automatisch. Soweit ich weiß wied das aber immer erst im Januar ausgezahlt ( mit der Zahlung von Dezember halt ) so wars bei mir. Denke so ist es immer. Den genauen Betrag weiss ich nicht. Kommt ja auch auf das Alter an. Kannst du aber hier nachlesen bei Grenzgänger.
Einkommenssteuerbescheid heute erhalten. (Da die Frage immer mal wieder aufkommt Bearbeitungsdauer 8 Monate)
Freundin (Nicht verheiratet , arbeitet in D) und 1 Kind lebten das ganze Jahr im gemeinsamen Haushalt. Kindesmutter wurde wohl als Kindergeldberechtigte in Lux angegeben und ausgezahlt.
Steuerfestsetzung weicht von der Erklärung wie folgt ab: Da der Kinderboni an die Mutter des Kindes ausbezahlt wurde, wird das Kind dem Haushalt der Mutter zugeschrieben.
Wer hatte ein ähnliches Problem ? Lohnt es sich in diesem Fall Widerspruch einzulegen ? Beide lebten das ganze Jahr im gemeinsamen Haushalt - dies kann ja auch nachgewiesen werden.