Hallo ich habe eine Frage ob jemand auch vom selben Fall betroffen ist. Ich war gestern auf der Bank und habe eine Zahlung der Familienkasse auf meinem Konto gehabt. Die Summe kam mir etwas klein vor, da ich davon ausging, das es sich um die Differenzzahlung vom Kindergeld von Jan.- Juni handelt. Da ich noch keine Abrechnung von der Kasse habe, bin ich eben ans Telefon und habe nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, das seit Januar 2015 die Familienkasse für die Auszahlung des Kinderboni bei Differenzzahlungen nicht mehr zuständig sei. Dieser würde nur noch bei denen von der Familienkasse ausbezahlt, die ihr gesamtes Kindergeld monatlich überwiesen bekämen. Die welche den Boni immer 2 mal jährlich bei der Differenzauszahlung bekommen hätten, müssten diesen ab Januar 2015 bei der Steuererklärung geltend machen. Ist noch jemand davon betroffen oder weiss davon jemand was? Ich versuche schon die ganze Zeit noch jemand anderes von der Familienkasse ans Telefon zu bekommen, aber noch kein Glück gehabt.
2016 ist sehr optimistisch.
Das ware wirklich die Krönung. Damit würden Sie den Anteil der Kinderbonusbezieher aus D erheblich verkleiner, da nie alle eine Steuererklärung machen werden.
Dies wäre eine Frechheit und Benachteiligung der Grenzgänger. Passt aber ins Bild und verringert die Kosten für Lux.
Mal sehen wie es bei mir aussieht...
@lux2015: Und was ist das für eine neue Regelung mit dem Kinderbonus? Davon habe ich noch nichts gehört, wohl von der Reform, habe es aber so verstanden, dass nur die neu geborenen Kinder hiervon betroffen sind und bei den "älteren" alles bleibt wie gehabt.
Wäre also nett, wenn Du uns hier mal kurz aufklären könntest, was es da bezüglich des Kinderbonus für eine Änderung geben soll.
Danke
so steht es auf guichet.lu:
Reform des Kindergeldes
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und diese Reform müsste gegen Ende des ersten Halbjahres 2015 (Juli-August) eingeführt werden.
Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform kein Kindergeld in Luxemburg beziehen, wird der Kinderbonus in das Kindergeld eingeschlossen und jedes Kind erhält einen einheitlichen Betrag von 265 Euro
Nachtrag: Und da steht nichts, dass diejenige, die bereits jetzt Kindergeld beziehen, gar keinen Bonus mehr erhalten bzw. diesen sich über die Steuererklärung beschaffen müssen.
Das wäre ja echt ein Ding!
Ich bin gespannt auf unsere Überweisung, müsste ja in den nächsten Wochen kommen!
Ab 01.01.2016
Die im Regierungsprogramm vom Dezember 2013 angekündigten Maßnahmen im Bereich Kinder und Familie konkretisieren sich: Der Regierungsrat hat einen Gesetzentwurf angenommen, der das Sozialversicherungsgesetzbuch ändert.
Gemäß dem erklärten Willen der Regierung wird das Kindergeld grundlegend reformiert, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen Rechnung zu tragen.
Nachfolgend die Kernpunkte der Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll: Einführung eines einheitlichen Kindergeldbetrags von 265 Euro für jedes Kind, das neu ins System aufgenommen wird (einschließlich Kinderbonus); Abschaffung der Familieneinheit; Definition des Familienangehörigen des Arbeitnehmers; Anhebung der Alterszuschläge auf 20 Euro bzw. 50 Euro; neue einheitliche Beträge für die Schulanfangszulage : 115 Euro (Kinder über 6 Jahre) bzw. 235 Euro (Kinder über 12 Jahre); Erweiterung des Kreises der Kindergeldempfänger durch eine Lockerung der Bezugsbedingungen ab 18 Jahren, gleichzeitig Herabsetzung der Altersgrenze von 27 auf 24 Jahre; Anhebung der Sonderzulage für behinderte Kinder (allocation spéciale supplémentaire - ASS) auf 200 Euro (derzeit 185,60 Euro) und gleichzeitig Altersgrenze für die ASS-Zahlung bei 18 Jahren; einheitliche Verjährungsfrist für die Zahlung der Beträge: 1 Jahr; neuer Name der Nationalen Kasse für Familienleistungen: Zukunftskeess (Kasse für die Zukunft der Kinder - Caisse pour l'avenir des enfants); Finanzierung der neuen Kasse durch Mittelzuweisung und Reserven; usw.
Bereits geborene Kinder beziehen weiterhin den Grundbetrag des Kindergeldes (Kindergeld und Kinderbonus). Bei Kindern, die nach Inkrafttreten der Reform geboren werden, sowie Kindern von Personen, die nach diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen, wird der Kinderbonus in das Kindergeld integriert und jedes Kind erhält einen einheitlichen Betrag von 265 Euro.
Außerdem hat der Regierungsrat den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes über die Reform der Familienleistungen angenommen, der die Höhe des Kindergelds, der Schulanfangszulage, der Geburtsbeihilfen und der Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS) festlegt; die Modalitäten der medizinischen Untersuchungen und der zahnmedizinischen Untersuchung der Schwangeren sowie der nachgeburtlichen Untersuchung der Mutter und den Mutterpass regelt; die Modalitäten der medizinischen Untersuchungen für Kleinkinder, den zeitlichen Abstand dieser Untersuchungen und das Modell des Vorsorgehefts sowie die obligatorischen Eintragungen regelt; die Modalitäten zusätzlicher Beratungen durch eine Hebamme regelt.
Der Entwurf fasst die Durchführungsbestimmungen für die im Rahmen der Reform der Familienleistungen beschlossenen Maßnahmen in einem Text zusammen und setzt die Beträge aller Leistungen des neuen vierten Buchs des Sozialversicherungsgesetzbuchs fest.
Die Annahme eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs durch den Regierungsrat steht am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens, das mit der Veröffentlichung im Amtsblatt A, Gesetzessammlung (Mémorial A, Recueil de Législation) endet. Das Gesetz oder die Verordnung treten 3 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern keine kürzere oder längere Frist festgesetzt wird
Ich beziehe seit 2007 Invalidenrente aus Luxemburg u. Deutschland. Meine Kinder sind geboren 1992 und 1997. Die 1992 geb. studiert u. die andere ist in einer Ausbildung.