Hallo zusammen,
Kurze Frage: Kann man bei strikter Einzelveranlagung die Kinderbetreuungskosten komplett absetzen oder nur zur Hälfte?
Mann arbeitet komplett im Deutschland, Frau komplett in Luxemburg.
Hallo zusammen,
Kurze Frage: Kann man bei strikter Einzelveranlagung die Kinderbetreuungskosten komplett absetzen oder nur zur Hälfte?
Mann arbeitet komplett im Deutschland, Frau komplett in Luxemburg.
Nur zur Hälfte; Und der Nachweis muss auf beide Ehepartner ausgestellt sein, bzw. der Partner, der in Lux arbeitet muss (auch) auf der Rechnung stehen!
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