Hallo, ich habe nur eine kleine Frage...Hab schon im Forum gesucht, aber alles was ich gefunden haben ist "alt". Es geht um die Kosten der Kinderbetreuung in einer deutschen Kita (beide Elternteile arbeiten in Lux). Der Spass kostet so um die 4000 Euro im Jahr (inkl. Essen). Meine Frage, kann ich die auf Seite 15 in der Steuerklärung unter "Aussergewöhnliche Belastungen - Anlage CE" geltend machen? Ich hatte mal was bei guichet.lu gelesen, dass abhängig vom Einkommen berechnet wird was zumutbar ist und was quasi als "aussergewöhnlich" angesehen wird. Es gibt ja anscheinend 2 Möglichkeiten - einmal eine Pauschale (irgendwas um die 3600 Euro oder so?) und einmal den "wahren" Betrag. Da die Erklärung bald ansteht (und wir es schon für 2015 ggf versäumt haben) wäre ich sehr dankbar für die Info, ob die Abzugsfähigkeit gehaltsabhängig ist oder ich es quasi einfach eintragen kann (inkl Rechnung natürlich)...oder ob deutsche Kitas da grundsätzlich ausgeschossen sind?