Guten Tag, vll kann mir ja jemand hier eine Auskunft geben.
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen, wir sind nicht Verheiratet und haben 2 Kinder.
Kind A ist unseres gemeinsames Kind
Kind B ist das Kind meiner Partnerin und nicht von mir Adoptiert.
Nun zu meinen Fragen.
Kind A bekommt ja aus Luxemburg Kindergeld und somit kann ich für ihn ja keine Steuerermäßigung über eine Steuererklärung beantragen?!
Kann ich aber für Kind B diese Ermäßigung beantragen?
Er ist ja dauernd in meinem Haushalt lebend und ich habe nichts darüber gefunden das er Adoptiert sein muss.
Kind B geht bald zu einer Tagesmutter. Die Kosten dafür kann ich ja zum Teil über die Steuererklärung absetzen?! Geht das immer nur zum Ende des Jahres oder kann ich mir das auch irgendwie auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, so das ich einfach Monatlich mehr Netto raus bekomme?
Kann ich diese Kosten nur über die Steuererklärung geltend machen oder auch über den Lohnsteuerjahresausgleich?
Als letztes, würde es sinn machen jetzt noch eine Steuererklärung für das Jahr 2020 abzugeben auch wenn die Frist vorbei ist und habt ihr vll. noch andere Tipps bezüglich Kinder und Steuern?