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Forum / Steuern und Finanzen

Kind im Studium / Steuererklärung  

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Mescaler0
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6 Jahren  ago  

Hallo, ich habe ein Kind, dass seit Ende 2017 die Uni besucht und 2018 komplett am Studienort wohnte. Das KInd wurde 2018 im Laufe des Jahres 21 Jahre alt. Seit 2017 bekommen wir in Lux kein Kindergeld mehr. Und auch keine Studienbeihilfe. In D bekommen wir Kindergeld aber kein Bafög.

Frage:

  1. Ist es richtig, dass ich dieses Kind dann nicht mehr in der Liste aufführen darf "KInder die zum Haushalt gehörten"?
  2. Wie ist es mit der Bonifikation für Kinder? kann ich die beantragen?
  3. Ich zahle dem Kind Miete und Lebensunterhalt. Das kann ich als außergewöhnliche Belastung absetzen? Wie belegt man das glaubhaft?

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Mescaler0
16 Messages

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6 Jahren  ago  

Mit Punkt 2 meine ich die Steuerbonifikation im Formular der Einkommensteuererklärung.

 

Dort steht:

"Antrag auf die Bonifikation für Kinder, für die ein Recht auf Steuerermäßigung 2016 oder 2017 endete. (Falls das ajustierte steuerpflichtige Einkommen 76 600 Euro übersteigt, wird die Steuerbonifikation nicht mehr gewährt, außer die Zahl der Kinder unter Rubrik 1 oben, sowie unter dieser Rubrik, übersteigt 5 Einheiten)."

 


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Mescaler0
16 Messages

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6 Jahren  ago  

Habe hier etwas gefunden: https://impotsdirects.public.lu/fr/az/b/bonif_enfant.html Dann beantrage ich die Steuerbonifikation einfach mal.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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6 Jahren  ago  

Vielen Dank Mescaler0, dass Du Deine Fragen selber beantwortest und uns daran teilhaben läßt! ? Echt Klasse! ? 


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Fredde
360 Messages

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6 Jahren  ago  

Solang die Kinder studieren und ein komplettes Jahr eingeschrieben waren, kann man in der Steuererklärung die Bonifikation beantragen und bekommt diese auch. 


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grenzerfahrung
77 Messages

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6 Jahren  ago  

Hast Du auch was zu Punkt 3 erfahren, Unterhalt für studierendes Kind älter 21 das am Studienort wohnt?


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mimsafreddi1
982 Messages

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5 Jahren  ago  

Beginne jetzt auch mit meiner 2019er Erklärung.

Unser Ältester studiert seit WS 2019 in D. Er wohnt in D und ist dort auch gemeldet und kommt an den WEs nach Hause. Wir zahlen Miete, Lebensunterhalt, Steuer, Benzin, Studienkosten etc.

Wir erhalten Studienbeihilfe vom CEDIS.

Die TE hatte oben bereits 3 Fragen gestellt, von denen eine bereits beantwortet wurde und die beiden anderen auch für mich relevant sind. Kann da jemand helfen? Vielen Dank!

  1. Ist es richtig, dass ich dieses Kind dann nicht mehr in der Liste aufführen darf "Kinder die zum Haushalt gehörten"?
  2. Ich zahle dem Kind Miete und Lebensunterhalt. Das kann ich als außergewöhnliche Belastung absetzen? Wie belegt man das glaubhaft?

 

  1. Kann da jemand helfen?