Hallo, ich habe ein Kind, dass seit Ende 2017 die Uni besucht und 2018 komplett am Studienort wohnte. Das KInd wurde 2018 im Laufe des Jahres 21 Jahre alt. Seit 2017 bekommen wir in Lux kein Kindergeld mehr. Und auch keine Studienbeihilfe. In D bekommen wir Kindergeld aber kein Bafög.
Frage:
- Ist es richtig, dass ich dieses Kind dann nicht mehr in der Liste aufführen darf "KInder die zum Haushalt gehörten"?
- Wie ist es mit der Bonifikation für Kinder? kann ich die beantragen?
- Ich zahle dem Kind Miete und Lebensunterhalt. Das kann ich als außergewöhnliche Belastung absetzen? Wie belegt man das glaubhaft?